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Lebensgefahr an Bahnübergängen und Bahnanlagen

ID: 1998567

(ots) - Gemeinsame Präventionsaktion der Polizeiinspektion
Verden/Osterholz und der Bundespolizeiinspektion Bremen am 19.10.2018
in Osterholz-Scharmbeck

Trotz eindeutiger Beschilderungen und technischer
Sicherheitseinrichtungen kommt es auf Bahnübergängen und Bahnanlagen
immer wieder zu lebensgefährlichen Situationen und Unfällen. Im
Bereich der Bundespolizeiinspektion Bremen sind am 15.10.2018 eine
16-jährige Schülerin in Stade und am 22.09.2018 ein 16-jähriger
Schüler in Lunestedt tödlich verunglückt. Und abgesehen von
bestehenden Lebensgefahren: Vielen ist nicht bekannt, dass das
Überqueren von Bahnübergängen bei geschlossenen Schranken mit 700
Euro Bußgeld und dreimonatigem Fahrverbot von Fahrzeugführern und 350
Euro Bußgeld von Fußgängern geahndet wird.

Um über das sichere Überqueren von Bahnübergängen und die
allgemeinen Gefahren auf Bahnanlagen zu informieren, führen die
Bundespolizeiinspektion Bremen und die Polizeiinspektion
Verden/Osterholz eine gemeinsame Präventionsaktion an der Bahnstrecke
Bremen - Bremerhaven durch.

Am 19. Oktober werden Beamte der beiden Polizeidienststellen
gemeinsam am Bahnübergängen "Am Tinzenberg" in Osterholz-Scharmbeck
Verkehrsteilnehmer über sicherheitsbewusstes Verkehrsverhalten
informieren. Dort sind Züge mit bis zu 160 km/h unterwegs.
Medienvertreter sind eingeladen, uns dabei in der Zeit von 09:30 -
11:00 Uhr zu begleiten.

Fragen zum Thema Verkehrssicherheit auf Bahnübergängen werden
beantwortet, Informationsbroschüren verteilt und ggf. beobachtetes
Fehlverhalten angesprochen.

Rotes Blinklicht oder Dauerlicht an Bahnübergängen bedeuten auf
jeden Fall HALT! Ein Andreaskreuz räumt dem Schienenverkehr "Vorrang"
ein, so Axel Prigge, Präventionsbeauftragter vom Polizeikommissariat
Osterholz.





Detlef Moors, Präventionsbeauftragter bei der
Bundespolizeiinspektion Bremen, betont: "Die überwiegend ortskundigen
Verkehrsteilnehmer sollen durch diese Aktion an die Gefahr durch die
entstehende Routine beim Überqueren der ihnen bekannten Bahnübergänge
erinnert werden.

Auch das Überklettern der Schrankenbäume am Bahnübergang kommt
ebenso vor, wie das Umfahren oder das Umgehen von geschlossen
Halbschranken.

Oft werden im Bahnbereich auch verbotswidrig die Gleise
überschritten, scheinbar nach dem Motto "Gestern kam um diese Zeit
auch keine Eisenbahn!". Kommt dann doch ein Zug, ist ein Unfall
nahezu unausweichlich.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Bremen
Pressesprecher
Holger Jureczko
Telefon: 0421 16299-604 o. Mobil: 0172 893 8080
E-Mail: holger.jureczko(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_nord

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Bremen, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 17.10.2018 - 12:13 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: BPOL-HB
Stadt:

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