Vorsicht: Pocket-Bikes sind kein Spielzeug!
(ots) -
Am Dienstag, den 16.10.2018, gegen 16:15 Uhr, haben Polizeibeamte
die Fahrt eines 13-jährigen Jungen auf einem sogenannten Pocket-Bike
beendet. Zeugen beobachteten, wie der Junge mit dem kleinen Motorrad
auf dem Gehweg der Grenzstraße in Schalke fuhr und verständigten
besorgt die Polizei. Die eingesetzten Beamten stellten das
Pocket-Bike sicher und leiteten ein Strafverfahren ein. Die
sogenannten Pocket-Bikes sind kleine Motorräder, circa 55 Zentimeter
hoch und nur circa 20 Kilogramm schwer. Geschwindigkeiten bis zu 100
Stundenkilometern sind für diese Maschinen keine Seltenheit. Diese
Fahrzeuge haben für den öffentlichen Straßenverkehr keine Zulassung.
Sie dürfen nur auf abgesperrten Privatgeländen, wie zum Beispiel
Rennstrecken gefahren werden. Die Benutzung im öffentlichen
Straßenverkehr ist strafbar und sehr gefährlich. Die Konstruktion
dieser Fahrzeuge, der leichte Rahmen, die kleinen Räder und Reifen
und insbesondere die Bremsanlage bergen immense Gefahren für den
Fahrer. Außerdem verfügen sie nicht über die entsprechenden
Beleuchtungseinrichtungen. Dazu kommt, dass diese kleinen Fahrzeuge
von anderen Verkehrsteilnehmern leicht übersehen werden können. Eine
amtliche Zulassung dieser Fahrzeuge ist nach derzeitiger Rechtslage
nicht möglich. Es kann also weder ein amtliches Kennzeichen
zugeteilt, noch die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung
abgeschlossen werden. Ein fehlender Versicherungsschutz bedeutet
einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Das zieht eine
entsprechende Strafanzeige nach sich. Darüber hinaus unterliegen
Pocket-Bikes aufgrund ihrer Fahreigenschaften dem Fahrerlaubnisrecht.
Genau wie für ein "richtiges" Motorrad müsste der Fahrer also in der
Regel die Fahrerlaubnis der Klasse A besitzen. Wer nicht im Besitz
der erforderlichen Fahrerlaubnis ist, muss mit einer Strafanzeige
rechnen. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen können Betroffene
unter Umständen in der Folge Probleme bekommen, wenn sie eine
reguläre Fahrerlaubnis erwerben wollen. Vielen ist nicht bewusst,
dass alle Sach- und Personenschäden, die im Zusammenhang mit dem
illegalen Betrieb des Pocket-Bikes verursacht werden, vom Verursacher
bzw. dessen Erziehungsberechtigten reguliert werden müssen, da ja
kein Versicherungsschutz besteht. Liebe Eltern: Pocket-Bikes sind
keine Kindermotorräder! Sie sind kein Spielzeug! Das Pocket-Bike kann
gerade in Kinderhänden schnell zu einem äußerst gefährlichen Gefährt
werden. Sie können nicht ausschließen, dass Ihr Kind mit dem
Pocket-Bike auch den öffentlichen Verkehrsraum befährt. Ihr Kind
gefährdet dann sich selbst und auch andere Verkehrsteilnehmer!
Rückfragen bitte an:
Polizei Gelsenkirchen
Katrin Schute
Telefon: 0209/365-2012
E-Mail: katrin.schute(at)polizei.nrw.de
www.polizei.nrw.de
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Datum: 17.10.2018 - 12:41 Uhr
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