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Zoll prüfte Nagelstudios / Zollbeamte im Einsatz gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

ID: 1999290

(ots) -
Am 11. Oktober 2018 überprüften insgesamt 101 Zollbeamtinnen und
Zollbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts
Dortmund im Rahmen einer örtlich durchgeführten Schwerpunktprüfung
Arbeitnehmer und Arbeitgeber von Nagelstudios.

Im gesamten Bezirk des Hauptzollamts Dortmund, dessen
Geschäftsbereich sich über den östlichen Teil des Ruhrgebietes, das
westliche Sauerland bis hin zum Siegerland erstreckt, wurden
insgesamt 40 Nagelstudios geprüft und 105 Personen zu Ihren
Arbeitsverhältnissen befragt.

Bei den Kontrollen ergaben sich 90 Sachverhalte, die weitere
Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfordern. Im
Einzelnen ergaben sich in

23 Fällen Anhaltspunkte für den Verstoß gegen die Zahlung des
Mindestlohnes (nach Mindestlohngesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
oder Arbeitnehmer-Entsendegesetz),

26 Fällen Anhaltspunkte für Beitragsvorenthaltung, also keine
Anmeldung oder Beitragszahlung an die Sozialversicherungen,

41 Fällen Anhaltspunkte für Ausländerbeschäftigung (ohne
Arbeitserlaubnis), darunter sieben Fälle - sechs in Gelsenkirchen und
einer in Siegen - in denen Minderjährige bei der Arbeit im
Nagelstudio angetroffen wurden. Die jüngste Arbeitskraft war erst 14
Jahre alt. Nach Abschluss der Maßnahmen wurden die Minderjährigen dem
Jugendamt übergeben.

Die Ermittlungen dauern an.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Dortmund
Pressesprecherin
Andrea Münch
Telefon: 0231-9571-1030
E-Mail: presse.hza-dortmund(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 18.10.2018 - 11:36 Uhr
Sprache: Deutsch
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