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Festnahmen am Flughafen Düsseldorf

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(ots) - Bei den grenzpolizeilichen Einreise- und
Ausreisekontrollen verschiedener Flüge am Wochenende wurden durch die
Bundespolizei mehrere Personen festgestellt, die zur Festnahme
ausgeschrieben waren.

Aufgrund eines bestehenden Unterbringungshaftbefehl endete die
Reise eines 40-Jährigen in der Justizvollzugsanstalt. Die
Staatsanwaltschaft Köln hatte den Mann zur Festnahme ausgeschrieben,
weil er eine Restfreiheitsstrafe von 621 Tagen verbüßen muss. Der
albanische Staatsangehörige wurde bereits im Mai 2012 rechtskräftig
wegen Handel mit Betäubungsmitteln verurteilt. Einen Teil seiner
Freiheitsstrafe (3 Jahre und 5 Monate) saß er direkt ab. Im Mai 2013
wurde der Mann mit der Auflage abgeschoben bis Mai 2023 nicht wieder
in die Bundesrepublik einreisen zu dürfen. Bei seiner gestrigen
Einreise aus Pristina verstieß er gegen die ihm bekannte Regelung.

Bei der Einreisekontrolle wurde eine 42-Jährige festgenommen, da
sie von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen des Verstoßes gegen
das Pflichtversicherungsgesetz verurteilt wurde. Die aus der Türkei
kommende Frau konnte die Geldstrafe in Höhe von 969,40 Euro
aufbringen und somit ihre Heimreise fortsetzen.

Ebenso wurde ein 57-Jähriger bei der Einreisekontrolle
festgestellt, der von der Staatsanwaltschaft Chemnitz wegen Betruges
zur Festnahme ausgeschrieben war. Der Deutsche konnte die Geldstrafe
in Höhe von 1.600,- Euro nicht umgehen, so dass er die nächsten 40
Tage seine Freiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt absitzen
muss.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf
Anne Kister
Telefon: 0211 9518 108
E-Mail: presse.dus(at)polizei.bund.de
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Datum: 22.10.2018 - 11:36 Uhr
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