Dunkle Jahreszeit - Fahrradfahren ohne Licht lebensgefährlich
(ots) - Bei Dunkelheit und Dämmerung, die jetzt wieder früher
einsetzt und am Morgen länger währt, ist eine gute Beleuchtung am
Fahrrad unverzichtbar. Nicht nur, um selbst genug zu sehen, aber vor
allem auch, um von anderen Verkehrsteilnehmern rechtzeitig
wahrgenommen zu werden. Der Gesetzgeber hat dazu die Regeln für
Fahrradbeleuchtung vereinfacht. Waren früher nur Dynamos zulässig,
gibt es heute für relativ wenig Geld eine große Auswahl an
akkubetriebenen Fahrradlampen, die vorne weiß und hinten rot leuchten
müssen. Am Körper oder Rucksack angebrachte Lampen zählen übrigens
nicht. Gleichzeitig wurde aber mit der Vereinfachung der Arten von
Fahrradbeleuchtung die Strafe bei Nichtbefolgen verdoppelt, auf
nunmehr 20 Euro.
Mit Besorgnis beobachten Polizeibeamte während ihrer täglichen
Streifen entlang der Baustellen-Umleitungsstrecke in Jena-Nord, dass
viele Radfahrer, insbesondere Schüler, in den Morgenstunden ohne
Licht fahren. Sie setzen sich allgemein, aber dort bei den derzeit
schwierigen Verkehrsverhältnissen ganz besonders, einer hohen Gefahr
aus, von anderen Radfahren oder Autofahren nicht gesehen zu werden.
Oft, auch das beobachteten die Polizeibeamten, waren die jungen Leute
noch dazu dunkel gekleidet, was sie nahezu unsichtbar macht. Die
Beamten der Jenaer Polizei werden in den nächsten Tagen die
Beleuchtungseinrichtungen an Fahrrädern bei Kontrollen überprüfen.
Wer ohne Licht angetroffen wird, muss mit einer Verwarnung in Höhe
der genannten 20 Euro rechnen. Die Polizisten tun das, um Unfällen
vorzubeugen, die bei Beteiligung von Radfahren in der Regel mit
größeren Verletzungen einhergehen.
Rückfragen bitte an:
Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Jena
Pressestelle
Telefon: 03641 811503
E-Mail: pressestelle.lpi.jena(at)polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx
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Datum: 22.10.2018 - 12:29 Uhr
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