Hamburg Airport: 2700,00 Euro Strafe - Bundespolizei nimmt 53-Jährigen fest
(ots) - Die Bundespolizei konnte jetzt am Flughafen
Hamburg einen Mann festnehmen, der von der Staatsanwaltschaft beim
Landgericht Kiel gesucht wurde. Der 53-Jährige war wegen
Insolvenzverschleppung verurteilt worden und hatte eine Geldstrafe
nicht bezahlt.
Bundespolizisten stellten am Freitag bei der Einreise von
Fluggästen aus Istanbul einen 53-jährigen deutschen Staatsangehörigen
fest, der von der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Kiel gesucht
wurde. Eine fahndungsmäßige Überprüfung des Mannes ergab, dass er auf
Grund einer Strafvollstreckung zur Festnahme ausgeschrieben war.
Das Amtsgericht Flensburg hatte den 53-Jährigen im Sommer 2014
wegen Insolvenzverschleppung (u.a.) zur Zahlung einer
Gesamtgeldstrafe von 2.700,00 Euro verurteilt. Diese hatte er bisher
nicht gezahlt.
Nach mehreren Telefonaten konnte er dann das Geld aber aufbringen
und seine Schuld komplett begleichen. Somit entging er der
Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen.
Unmittelbar im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen
gestatteten die Bundespolizisten dem Mann die Weiterreise.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
Maik Lewerenz
Telefon: +49 40 500 27-104
Mobil: +49 172/4275608
E-Mail: maik.lewerenz(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_nord
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 22.10.2018 - 14:44 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2001915
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL-HH
Stadt:
Hamburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Hamburg Airport: 2700,00 Euro Strafe - Bundespolizei nimmt 53-Jährigen fest"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).