Unfall an Ampelkreuzung - wer fuhr bei Rot?
(ots) - Nur mit Angaben von
unbeteiligten Zeugen wird zweifelsfrei zu klären sein, wer am
Donnerstagmorgen, kurz vor 08.00 Uhr, an der Ampelkreuzung in Bad
Tabarz zur B 88 bei Rot gefahren ist. Nach derzeitigen Erkenntnissen
könnte dies auf den 22-jährigen Fahrer eines Ford Transit zutreffen.
Dieser wollte von der Ortslage Bad Tabarz kommend an der Kreuzung
nach links auf die B 88 in Richtung Langenhain abbiegen. Bei der
Unfallaufnahme gab er später an, dass er Grün hatte und in den
Kreuzungsbereich eingefahren sei. Da sich von rechts ein Fahrzeug
näherte und er nicht sicher einschätzen konnte, ob dieses Fahrzeug
anhalten würde, stoppte der 22-jährige sein Fahrzeug kurz, fuhr aber
dann weiter. Von links, aus Richtung Langenhain, näherte sich bei
Grün ein 61-Jähriger mit einem VW Caddy. Dieser Fahrer gab an, dass
er an der Ampel zuerst gelbes Blinklicht gesehen habe, die Ampel aber
dann sogleich auf Grün umsprang. Also fuhr er in den Kreuzungsbereich
hinein, wo es zum Zusammenstoß mit dem Ford kam. Der 61-Jährige wurde
leicht verletzt. Die Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden.
Sachschaden ca. 15 Tausend Euro. (kk)
Rückfragen bitte an:
Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Gotha
Pressestelle
Telefon: 03621 78 1503
E-Mail: presse.lpigth(at)polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx
Original-Content von: Landespolizeiinspektion Gotha, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 25.10.2018 - 13:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2004298
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: LPI-GTH
Stadt:
Bad Tabarz - Landkreis Gotha
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Unfall an Ampelkreuzung - wer fuhr bei Rot?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Landespolizeiinspektion Gotha (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).