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Mülheim an der Ruhr: Polizei findet bei Wohnungsdurchsuchungen Betäubungsmittel auf - Zwei vorläufige Festnahmen

ID: 2005188

(ots) -
45473 MH.-Altstadt: Dienstagabend (23. Oktober, 19- 22:15 Uhr)
nahm die Ermittlungsgruppe Mülheim zwei vermutliche Drogendealer
vorläufig fest. Im Rahmen von Ermittlungen erhielt die Polizei
Hinweise über einen 28-jährigen vermeintlichen Drogenhändler. Nach
Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Duisburg ordnete die
zuständige Richterin eine Wohnungsdurchsuchung bei dem 28-jährigen
Beschuldigten auf der Aktienstraße an. Diese wurde daraufhin durch
die Ermittlungsgruppe Mülheim durchgeführt. In der betreffenden
Wohnung fanden die Beamten Amphetamine, Cannabis (0,85g), sowie
diverses Verpackungsmaterial für den Drogenhandel auf. Alle
beweiserheblichen Gegenstände, sowie das Betäubungsmittel stellte die
Polizei sicher. Bei der Absicherung der Wohnungstür erschien der
Mieter an seiner Wohnung. Diesen nahmen die Beamten vorläufig fest.

Durch weitere Erkenntnisse aus den Angaben des angetroffenen
Beschuldigten, regte die Polizei eine weitere Wohnungsdurchsuchung
an. Der diensthabende Staatsanwalt aus Duisburg ordnete diese bei
einer 29- jährigen Mülheimerin auf der Straße Denkmannsfeld an.

Beim Betreten der Wohnung konnten zwei weitere Tatverdächtige
(29w /26m) angetroffen werden. Bei der Durchsuchung des 26- jährigen
Esseners, fanden die Beamten der Ermittlungsgruppe Mülheim diverse
Waffen (u.a. Schlagring, Messer, Gaspistole, Baseballschläger),
Amphetamine, sowie mehrere Mobiltelefone auf. In der Wohnung konnte
zudem weiteres Betäubungsmittel (Cannabis), eine größere Menge an
Bargeld sowie mehrere Armbanduhren aufgefunden werden. Diese
Gegenstände wurden durch die eingesetzten Beamten beschlagnahmt.
Während die 29-Jährige in ihrer Wohnung verbleiben durfte, nahmen die
Beamten den 26-Jährigen vorläufig fest.

Bei einer freiwillig zugestimmten Wohnungsdurchsuchung konnten die




Beamten an seiner Wohnanschrift auf der Straße Kraienbruch diverse
Waffen (u.a. Schlagring, Butterfly-Messer) und weitere geringe Mengen
Marihuana auf. Diese auffinden und sicherstellen.

Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurden die beiden
Beschuldigten nach ihren Vernehmungen mangels Haftgründen wieder
entlassen. / SaSt




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Datum: 26.10.2018 - 14:26 Uhr
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