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Rheinisch-Bergischer Kreis - Halloween steht bevor - leider in vielen Fällen kein Kinderstreich

ID: 2005388

(ots) - Fast 20 Sachbeschädigungen sind
in der Halloweennacht 2017 angezeigt worden. Tatverdächtige waren
fast immer Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene. Daher richtet
sich die Polizei mit einem Appell an die Eltern: Reden Sie mit ihren
Kindern über mögliche Konsequenzen - viele sogenannte Streiche sind
Straftaten und werden verfolgt!

In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November, der Nacht vor
Allerheiligen, wird seit einigen Jahren auch in Deutschland Halloween
gefeiert: Als Gespenster oder Hexen verkleidete Kinder und
Jugendliche ziehen von Haus zu Haus und bitten um Süßigkeiten. Wer
nichts geben will oder kann, dem wird ein Streich gespielt: Der
Briefkasten wird beispielsweise mit Konfetti gefüllt oder die
Mülltonne mit Toilettenpapier oder Luftschlangen eingewickelt. Diese
Streiche sind harmlos, andere dagegen können strafrechtliche
Konsequenzen zur Folge haben.

"Wenn fremdes Eigentum beschädigt, beispielsweise ein Auto beim
Einwickeln mit Toilettenpapier zerkratzt wird, ist das eine
Sachbeschädigung", sagt Joachim Schneider, Geschäftsführer der
Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Dasselbe
gilt, wenn die Hausfassade oder Autos mit Eiern beworfen werden oder
brennende Gegenstände im Briefkasten landen. "Sachbeschädigungen
werden mit einer Geldstrafe und sogar mit bis zu zwei Jahren
Gefängnis geahndet. Hinzu kommt, dass die Täter den entstandenen
Schaden ersetzen müssen", so Schneider.

Mitgegangen, mitgefangen: Auch wer bei einem strafrechtlich
relevanten Streich "nur" dabei war, kann wegen gemeinschaftlicher
Sachbeschädigung belangt werden und muss ebenfalls mit mindestens
einer Geldstrafe rechnen. Darüber hinaus sind die Kosten für den
entstandenen Schaden aufzubringen.

Zwar können Kinder bis zum 14. Lebensjahr strafrechtlich nicht




belangt werden, weil sie noch nicht schuldfähig sind. Aber schon
Siebenjährige oder - bei Verletzung der Aufsichtspflicht - die
Eltern, können für die Wiedergutmachung entstandener Schäden, die
schnell Größenordnungen von einigen tausend Euro annehmen, zur
Verantwortung gezogen werden.

"Es ist wichtig, dass Eltern ihre Kinder darüber aufklären, was
noch als Streich durchgeht, was eine Sachbeschädigung ist und welche
Konsequenzen daraus folgen", betont Schneider. Außerdem sollten
Eltern ihre Kinder dazu ermutigen, trotz Gruppendruck nicht bei
Sachbeschädigungen mitzumachen, so Schneider weiter. (rb)

Mehr zum Thema Vandalismus: www.polizei-beratung.de/themen-und-ti
pps/jugendkriminalitaet/taeter-von-vandalismus.html




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Rheinisch-Bergischer Kreis
Pressestelle
Telefon: 02202 205 120
E-Mail: pressestelle.rheinisch-bergischer-kreis(at)polizei.nrw.de

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Datum: 27.10.2018 - 08:00 Uhr
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