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Weitere Kommunen können Kofinanzierungshilfen abrufen//

3. Sitzung des Vergaberates

ID: 2005436

(ots) - Nach der Koalitionsvereinbarung wird der
Kofinanzierungsfonds zur Unterstützung der kommunalen Ebene
fortgeführt. Die finanziellen Mittel dafür sollen jährlich aus dem
Strategiefonds des Landes zur Verfügung gestellt werden.

Auf seiner dritten Sitzung am 23. Oktober 2018 beschloss der
Vergaberat, 25 Anträge mit einer Summe von rd. 7,6 Mio. EUR zu
fördern. Dadurch werden Investitionen in Höhe von 52,5 Mio. EUR
ermöglicht.

Bereits auf den beiden vorangegangenen Sitzungen im März und im
Juni dieses Jahres beschloss der Vergaberat, 46 Vorhaben mit einer
Summe von 10,5 Mio. EUR zu fördern. Dadurch können Investitionen in
Höhe von rund 44,0 Mio. EUR bewirkt werden.

Innenminister Caffier: "Die Landesregierung stellt diese Mittel
zusätzlich aus dem Strategiefonds zur Verfügung und ermöglicht es den
Kommunen so, an Förderprogrammen teilzunehmen, für die sonst nicht
ausreichende Eigenmittel zur Verfügung stehen."

Zu den geförderten Vorhaben gehören z.B. Baumaßnahmen für die Kita
"Pusteblume" in Ahrenshagen-Daskow (Landkreis Vorpommern-Rügen), der
Neubau einer Kita mit Hort in Roggendorf (Landkreis
Nordwestmecklenburg), die Sanierung der Regionalen Schule "Siegfried
Marcus" mit Inklusionsmaßnahmen in der Stadt Malchin (Landkreis
Mecklenburgische Seenplatte), die Umgestaltung des Ueckerparkes im
Seebad Ueckermünde (Landkreis Vorpommern-Greifswald), die Beschaffung
von Feuerwehrfahrzeugen in der Gemeinde Schönfeld (Landkreis
Mecklenburgische Seenplatte) und in der Gemeinde Plüschow (Landkreis
Nordwestmecklenburg).

"Die Hebelwirkung dieser Finanzhilfen ist recht groß", freut sich
Minister Caffier. "Sie tragen dazu bei, zahlreiche größere und
kleinere und für die jeweils antragstellende Kommunen oftmals sehr
wichtige Vorhaben finanziell abzusichern. Das letzte Förderprogramm




war ein Erfolgsmodell, und ich bin sicher, dass auch dieses die
Kommunen wieder unterstützen wird, von verschiedenen
Investitionsprogrammen des Landes, des Bundes oder der EU zu
profitieren."

Die Kofinanzierungsrichtlinie lässt Anträge auf finanzielle
Unterstützung des kommunalen Eigenanteils bei der Inanspruchnahme von
Förderungen aus 24 Richtlinien des Landes zu. Zuwendungsempfänger
sind die Gemeinden, Ämter, Landkreise sowie kommunalen Zweckverbände.
Die Höhe der Förderung beträgt, abhängig von der Leistungsfähigkeit
des Antragstellers, in der Regel 50 bis 75%. Ein Rechtsanspruch
besteht nicht. Die Auswahl der Projekte und die Festlegung der
Förderhöhe trifft ein interministeriell besetzter Vergaberat.

Mit dem letzten Kofinanzierungsprogramm (2012-2016) i.H.v.
insgesamt 50,0 Mio. EUR konnten 350 Anträge gefördert werden. Damit
konnten die Kommunen Investitionen in Höhe von rund 230 Mio. EUR u.a.
für Kindertages- und Sportstätten, Schulen, Wegebau in ländlichen
Regionen, für städtebauliche Vorhaben oder für Technik und
Bauvorhaben im Brandschutz auslösen. Abzüglich der Förderungen der
Fachministerien betrug der kommunale Eigenanteil nur 33,0 Mio. EUR.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de

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Datum: 27.10.2018 - 10:00 Uhr
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