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Zu lange im Schengen Raum aufgehalten

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(ots) - In zwei Fällen, in denen sich ukrainische
Staatsangehörige deutlich zu lange im Schengen Raum aufgehalten
haben, ermittelt jetzt die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf. Der
erste Fall ist am Samstag auf dem Rastplatz An der Neiße aufdeckt
worden. Dabei kam ans Licht, dass ein 30-Jähriger im April mit einem
Flugzeug in Barcelona gelandet war, sich seitdem ununterbrochen in
Spanien aufhielt. Bereits vor 112 Tagen hätte der Mann aber wieder
ausreisen müssen. Um die Durchführung des Strafverfahrens
sicherzustellen, wurde die Zahlung von 400,00 Euro als angemessene
Sicherheit für die zu erwartende Geldstrafe angeordnet.

Im zweiten Fall waren es sogar volle 395 Tage, die sich ein
16-Jähriger ohne Unterbrechung in Polen aufgehalten hatte. Der
Jugendliche war gemeinsam mit seinen Eltern in der Nacht zu Sonntag
über die Autobahn nach Deutschland eingereist. Weil nun diese
Einreise unerlaubt stattfand, erfolgte die Zurückschiebung.

Für ukrainische Staatsangehörige, die Inhaber eines gültigen
biometrischen Reisepasses sind, ist ein Aufenthalt im Schengener Raum
nicht länger als 90 Tage innerhalb von 180 Tagen ohne Sichtvermerk
(Visum) zulässig.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3 62 67 21
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: (at)bpol_pir

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Datum: 29.10.2018 - 14:58 Uhr
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