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Alkoholisiert in den Gegenverkehr

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(ots) -
Am Montagmittag kam es auf dem Heerweg zu einem Verkehrsunfall,
bei dem zwei Autos kollidierten. Beide Fahrzeuge wurden derart
beschädigt, dass sie nicht mehr fahrbereit waren. Die
Unfallverursacherin durfte allerdings aus einem weiteren Grund nicht
weiterfahren.

Kurz nach 12:00 Uhr befuhr eine 40 Jahre alte Dürenerin mit ihrem
Pkw den Parkplatz eines Discounters. Als sie diesen über eine
Ausfahrt verließ und nach rechts auf den Heerweg in Fahrtrichtung
Arnoldsweilerstraße einbog, geriet sie zu weit nach links auf die
Fahrspur ihres Gegenverkehrs. Dort war zu diesem Zeitpunkt
65-Jähriger aus Bonn mit seinem Pkw unterwegs. Es kam zum
Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge. Die Fahrzeuginsassen blieben
unverletzt, es entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 7000 Euro.
Beide Autos mussten später abgeschleppt werden.

Bei der Unfallaufnahme bemerkten die eingesetzten Polizeibeamten
deutlichen Alkoholgeruch im Atem der Unfallverursacherin. Diese gab
zu, am Morgen Alkohol konsumiert zu haben. Ein Atemtest ergab einen
Wert von 1,72 Promille, woraufhin der Dürenerin im Krankenhaus eine
Blutprobe entnommen wurde. Die Beamten stellten ihren Führerschein
sicher und untersagten ihr die Weiterfahrt.




Rückfragen bitte an:

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Telefon: 02421 949-1100
Fax: 02421 949-1199

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Datum: 30.10.2018 - 13:11 Uhr
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