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Gemeinsame Bargeldkontrollen auf der BAB 30;

Zoll und Polizei fanden dabei Drogen im Wert von mehr als 13.000 Euro

ID: 2007515

(ots) -
Am 29. Oktober 2018 haben Kräfte des Hauptzollamts Osnabrück sowie
der Polizeidirektion Osnabrück im Rahmen einer gemeinsamen
Kontrollaktion auf dem Parkplatz "Waldseite Süd" an der Autobahn A 30
zahlreiche Vergehen festgestellt.

Mehr als 30 Einsatzkräfte sowie Bargeld- und Drogenspürhunde waren
an der Kontrollaktion beteiligt. Dabei selektierten Zoll- und
Polizeistreifen Fahrzeuge ab dem Grenzübergang "de Poppe /
Achterberg" aus dem fließenden Verkehr und führten diese zur
Kontrollstelle. Der Schwerpunkt dieser Aktion lag in der eingehenden
Überprüfung und Durchsuchung von Fahrzeugen und Gepäckstücken sowie
die Kontrolle von Personen auf mitgeführte Barmittel beziehungsweise
Bargeld. Für Beträge über 10.000 Euro pro Person besteht eine
Anzeigepflicht, die auch Angaben zur Herkunft, des wirtschaftlich
Berechtigten sowie des Verwendungszwecks des Geldes umfasst.
Insgesamt wurden in acht Fällen 59.700 Euro festgestellt. Ein Fahrer
führte dabei 20.000 Euro mit sich, die er dem Zoll ordnungsgemäß
anzeigte. Dieser Fall wurde dem zuständigen Finanzamt zur weiteren
Überprüfung mitgeteilt.

Eines der auffälligsten Fahrzeuge im Rahmen der Aktion war ein PKW
mit vier Insassen. Der Fahrer gab gegenüber den Zöllnern an, im
Rahmen einer Taxifahrt die weiteren Mitfahrer nach Polen zu
befördern. Die Frage nach mitgeführten Drogen, Waffen oder Bargeld
verneinten die Beteiligten. Da bei der Befragung ein 32-Jähriger
einen sehr nervösen Eindruck auf die Ermittler machte, entschlossen
sie sich zu einer Intensivkontrolle des Autos. Hierbei kam auch
Zollhund Raptor zum Einsatz. Er zeigte starkes Interesse an einem
blauen Reisekoffer im Kofferraum des Fahrzeuges. Daraufhin
durchsuchten die Beamten den Koffer und entdeckten eine bunte
Plastiktüte, in der sich 1.330 Gramm Marihuana im Wert von mehr als




13.000 Euro befanden. Der Besitzer des Koffers wurde vorläufig
festgenommen und dem Haftrichter beim Amtsgericht Nordhorn
vorgeführt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück erging
Haftbefehl. Der Beschuldigte wurde in die Justizvollzugsanstalt
eingeliefert. In diesem Fall hat das Zollfahndungsamt Essen -
Dienstsitz Nordhorn - die weiteren Ermittlungen übernommen.

Im Laufe der gemeinsamen Kontrollen stellten die Einsatzkräfte
noch sechs weitere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz fest,
hatten einen Verdacht auf Fahren unter Drogeneinfluss, stoppten zwei
Fahrer, die ohne erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs waren und
fertigten wegen eines gefälschten Führerscheins eine Anzeige.

Zusatzinformation

Die Kontrolleinheiten des Zolls überwachen den Verkehr mit Bargeld
und gleichgestellten Zahlungsmitteln über die Grenzen Deutschlands zu
anderen Mitgliedstaaten der EU und im Landesinnern.

Anzeigepflichtig sind Bargeld und diesem gleichgestellte
Zahlungsmittel im Gesamtwert von mehr als 10.000 Euro je Person.
Durch die Anzeigepflichtigen sind auch die Herkunft, der
wirtschaftlich Berechtigte sowie der Verwendungszweck darzulegen.

2 Bilddateien: Quelle Hauptzollamt Osnabrück




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-5066-302
E-Mail: presse.hza-osnabrueck(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 30.10.2018 - 13:42 Uhr
Sprache: Deutsch
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Polizeimeldungen



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