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Bundespolizeidirektion Berlin erlässt Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen im Bahnverkehr

ID: 2008052

(ots) - Nach den im Juni in Berlin gesammelten Erfahrungen
eines Verbotes zum Mitführen von gefährlichen Werkzeugen (u.a.
Messer) an verschiedenen Bahnhöfen, wird es eine Wiederholung geben.
Das neue Verbot wird für den Zeitraum von drei Monaten für die
relevanten Wochenendzeiten erlassen. Die Einhaltung wird entsprechend
kontrolliert.

Jährlich reisen etwa 441,8 Millionen Menschen über das 327 km
lange Streckennetz der S-Bahn in Berlin. Die Anzahl festgestellter
Gewaltdelikte auf Bahnanlagen bewegt sich seit Jahren auf anhaltend
hohem Niveau. Auf Grund der Zunahme der Gewaltintensität hat die
Bundespolizeidirektion Berlin eine Ordnungsverfügung erlassen und
weist in diesem Zusammenhang auf das Verbot des Mitführens von
gefährlichen Werkzeugen (Messer jeglicher Art, Reizgas,
Schlaggegenstände usw.) hin.

Das Verbot gilt vom 1. November 2018 bis zum 31. Januar 2019
jeweils in den Nächten von Freitag zu Samstag und von Samstag zu
Sonntag in der Zeit von 20:00 bis 6:00 Uhr. Der Geltungsbereich
umfasst den Streckenabschnitt zwischen den S-Bahn-, Regional- und
Fernbahnhöfen Zoologischer Garten und Lichtenberg sowie alle
dazwischenliegenden S-Bahn-, Regionalbahn- und Fernbahnhöfe. Das
bedeutet, dass alle in diesem Streckenabschnitt liegenden S-Bahn-,
Regionalbahn- bzw. Fernbahnhöfe (Zoologischer Garten - Tiergarten -
Bellevue - Hauptbahnhof - Friedrichstraße - Hackescher Markt -
Alexanderplatz - Jannowitzbrücke - Ostbahnhof - Warschauer Str. -
Ostkreuz - Nöldnerplatz - Lichtenberg) erfasst sind. Das Verbot gilt
auch für S-Bahn-, Regionalbahn- und Fernbahnverbindungen, solange und
soweit sie auf dem vorgenannten Streckenabschnitt verkehren oder an
einem der vorgenannten Bahnhöfe halten.

Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen gefährlicher Werkzeuge
auf den Bahnhöfen der betroffenen Strecke durch eine




Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Berlin untersagt.
Dadurch soll die Begehung von Gewaltstraftaten verhindert sowie
Mitreisende und Polizeibeamte geschützt werden. Diese Einschränkung
ist erforderlich, da es aktuell immer wieder zu strafrechtlich
relevanten Ereignissen durch die Begehung von Gewaltdelikten unter
Anwendung gefährlicher Werkzeuge gekommen ist. Die Einhaltung des
Verbotes an den relevanten Bahnhöfen wird durch Beamte der
Bundespolizei überwacht und kontrolliert. Bei Verstößen gegen die
Allgemeinverfügung können ein Zwangsgeld festgesetzt und die
Gegenstände sichergestellt werden.

Die Allgemeinverfügung sowie weitere Informationen können über
folgendem Link www.bundespolizei.de/agv-berlin eingesehen werden.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Berlin
- Pressestelle -
Schnellerstraße 139 A/ 140
12439 Berlin

Telefon: 030 91144 4050
Mobil: 0175 90 23 729
Fax: 030 91144-4049
E-Mail: presse.berlin(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

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Datum: 31.10.2018 - 11:04 Uhr
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