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181102- 2 : Korrekturmeldung zu Einsätzen der Polizei zu Halloween 2018 - Rhein-Erft-Kreis

ID: 2009241

(ots) - In der Pressemitteilung von gestern (1.
November) 181101-1 wurde mitgeteilt, dass die Polizei im
Rhein-Erft-Kreis deutlich weniger Einsätze als im Vorjahr wahrnahm.
Bei dem Vergleich zu den Einsätzen im Vorjahr wurden unterschiedliche
Zeiträume berücksichtigt.

Korrekt ist: Zwischen 18:00 Uhr am Mittwoch (31. Oktober) und
06:00 Uhr am Donnerstag (01. November, Allerheiligen) verzeichnete
die Polizeileitstelle insgesamt 215 Einsätze. 2017 ereigneten sich im
vergleichbaren Zeitraum 224 Einsätze. In diesem Jahr (2018) waren es
im Zeitraum von Mittwoch (31.Oktober) 06:00 Uhr bis Donnerstag
(1.November) 06:00 Uhr insgesamt 382 Einsätze, im Vergleich zu 335
Einsätzen im Vorjahr (2017). Anbei die weiteren Inhalte der
Pressemeldung: Dabei mussten die Beamten und Beamtinnen bei 27
Einsätzen einschreiten, die einen direkten Halloweenbezug hatten. Im
Vorjahr (2017) waren es 20 Einsätze. Die Polizistinnen und Polizisten
nahmen drei Anzeigen wegen Sachbeschädigung auf: In Brühl wurden
mehrere Papierprospekte und Zettel vor Haustüren angezündet, wodurch
aber kein weiterer Sachschaden entstand. Durch feiernde Jugendliche
in Frechen wurde nach Verlassen einer Party ein Motorrad umgeworfen
und dabei beschädigt. Die Täter konnten nicht mehr angetroffen
werden. Sachbeschädigungen sind kein "Dummer-Jungen-Streich": Der
Gesetzgeber sieht für diese Delikte neben der Schadensregulierung
auch Freiheitsstreifen bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen vor, bei
einer gemeinschädlichen Sachbeschädigung ist die Strafandrohung sogar
noch höher. Fünf Mal kümmerten sich die Polizistinnen und Polizisten
um Unfug. Unter dem Begriff "Unfug" verbirgt sich die Anzahl von
Kindern und Jugendlichen, die lärmend und Eier werfend durch die
Straßen zogen ohne Beschädigungen zu verursachen. Insgesamt sechs Mal
rückten Streifenwagen aus, um die Nachtruhe nach Halloween Feiern




wieder herzustellen und die Ursachen zu beseitigen. Weiterhin kam es
zu fünf Körperverletzungsdelikten, wobei es aber nicht zu schweren
Verletzungen kam. Entsprechende Anzeigen wurden durch die Beamten
gefertigt. Auffälligkeiten im Zusammenhang mit sogenannten
"Horrorclowns" wurden nicht gemeldet. Herausragende Anlässe oder
Feststellungen von gravierenden Sachschäden liegen zurzeit nicht vor.
(cb)




Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Leitungsstab/Sachgebiet 2
Polizeipressestelle
Telefon: 02233 52-3305
Fax: 02233 52-3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis(at)polizei.nrw.de
 

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Datum: 02.11.2018 - 10:56 Uhr
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