Strafbare Selbstjustiz
(ots) - Wer in Deutschland Straftaten und
Ordnungswidrigkeiten verfolgen darf ist eindeutig geregelt. Dass nur
Polizei, Ordnungsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte dazu
befugt sind, hat heute Morgen in Ilmenau ein 60-Jähriger völlig
verdrängt. Der Mann war mit seinem Mercedes in der
Friedrich-Ebert-Straße unterwegs, als er von einem Ford auf einer
Linksabbiegerspur überholt wurde. Nach Auffassung des 47-jährigen
Ford-Fahrers sei der andere zu langsam gefahren. Die Ampel nach der
Linksabbiegerspur Rot stand auf Rot und der Ford musste anhalten.
Dies nutzte der 60-Jährige zum Aussteigen und lief zum Ford. Er griff
den Fahrer durch das Fenster am Kragen und erklärte dem anderen
dessen Verkehrsverstoß, hübsch garniert mit Beleidigungen. Dieses
Verhalten wurde dem 60-Jährigen mit einer Anzeige quittiert. (kk)
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Datum: 07.11.2018 - 16:40 Uhr
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