Schließung eines Bordellbetriebes
(ots) - (jpm)Am Vormittag des 06.11.2018 überprüften
Beamte des Landkreises Hildesheim, der Polizei Hildesheim sowie des
Zolls einen Bordellbetrieb in der Porschestraße in Hildesheim, da
dieser ohne Erlaubnis betrieben worden ist.
Am 01.07.2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in
Kraft getreten. Daraus geht u.a. hervor, dass für den Betrieb von
Prostitutionsstätten eine Erlaubnis der zuständigen Behörde
erforderlich ist. Eine entsprechende Erlaubnis wurde für den Betrieb
in der Porschestraße bei der zuständigen Behörde, in dem Fall der
Landkreis Hildesheim, allerdings nie beantragt. Somit lag ein
illegaler Betrieb vor. Diese geraten nun verstärkt in den Fokus,
nachdem der Landkreis bereits einige Betriebe erlaubt hat.
Bei der Kontrolle wurden sieben Prostituierte in sechs
Appartements angetroffen und überprüft. Gegen eine der Personen
leitete der Zoll eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen illegaler
Arbeitsaufnahme ein.
Der Landkreis untersagte den weiteren Betrieb des Bordells. Die
Appartements wurden versiegelt. Weitere Maßnahmen trifft der
Landkreis Hildesheim in eigener Zuständigkeit.
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Datum: 08.11.2018 - 10:12 Uhr
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