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Zoll am Frankfurter Flughafen beschlagnahmt Luchsfell mit Kopf im Reiseverkehr

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(ots) -
Am 29. Oktober kontrollierten Zollbedienstete das Reisegepäck von
Passagieren eines Fluges aus Russland. Im Koffer eines Reisenden
fanden sie ein präpariertes Luchsfell samt Kopf, das der Mann beim
Zoll nicht angemeldet hatte. Es handelte sich dabei um einen
Eurasischen Luchs mit der lateinischen Bezeichnung Lynx Lynx, welcher
vom Washingtoner Artenschutzübereinkommen unter Schutz gestellt ist.
Da der Reisende die erforderlichen Genehmigungen dafür nicht
vorweisen konnte, wurde das Fell beschlagnahmt und das Bundesamt für
Naturschutz informiert. Christine Straß, Pressesprecherin bei
Hauptzollamt Frankfurt am Main: "Die meisten Verstöße werden von
Urlaubern begangen, die Präparate oder Teile geschützter Tier- und
Pflanzenarten aus Unwissenheit als Souvenirs mit nach Hause bringen.
Aber auch so trägt man dazu bei, dass der Handel mit geschützten
Arten blüht und leistet damit dem Aussterben von Tieren und Pflanzen
Vorschub." Doch hierbei ist äußerste Vorsicht geboten. Viele Tiere
oder Pflanzen sind artengeschützt. Hier droht dem Reisenden nicht nur
die Beschlagnahme des Souvenirs, sondern auch die Verhängung einer
Geldstrafe. Im Jahr 2017 kam es beim Hauptzollamt Frankfurt am Main
zu 372 Sicherstellungen mit 13.339 artengeschützten Einzelexemplaren.
Darunter waren 1.681 lebende Tiere und 2.019 lebende Pflanzen sowie
9.639 Erzeugnisse aus geschützten Arten.

Das Hauptzollamt Frankfurt am Main ist zertifizierter Arbeitgeber
nach dem audit "berufundfamilie". Wir bieten Ausbildungsplätze an.
Näheres unter www.zoll.de - Beruf und Karriere.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Frankfurt am Main
Stabsstelle Kommunikation
Christine Straß
Telefon: 069 / 690 73396
E-Mail: presse.hza-ffm(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 09.11.2018 - 09:00 Uhr
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