Handschellen klickten nach Verhandlung
(ots) - Vier angeklagte Asylbewerber aus Syrien im
Alter von 30, 20 und 26 Jahren wurden am Mittwoch wegen Gefährlicher
Körperverletzung vor dem Jugendschöffengericht in Nordhausen
verurteilt. Noch sind die Urteile nicht rechtskräftig, worauf die
Staatsanwaltschaft Mühlhausen Haftbefehl gegen die beiden 20-Jährigen
beantragte. Daraufhin klickten noch im Verhandlungssaal bei den
beiden jungen Männern die Handschellen. Der Richter hatte dem Antrag
stattgegeben und den Haftbefehl erlassen. Sie wurden zu einer
Freiheitsstrafe von drei Jahren und einem Jahr und drei Monaten
verurteilt. Die beiden anderen Männer erhielten Bewährungsstrafen.
Alle vier agierten als Täter bei einer körperlichen
Auseinandersetzung im Mai 2017 in der Gemeinschaftsunterkunft in der
Güntherstraße in Sondershausen. Die beiden 20-Jährigen waren an
weiteren körperlichen Auseinandersetzungen im vergangenen Jahr
beteiligt, die am Mittwoch ebenfalls Gegenstand der Verhandlung
waren.
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Datum: 09.11.2018 - 12:02 Uhr
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