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Vereinbarung zur Personalüberleitung geschlossen

ID: 2015210

(ots) - Zum Jahreswechsel übernimmt die
Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH) gGmbH vom
Deutschen Roten Kreuz (DRK) die Durchführung des Rettungsdienstes im
Kreis Segeberg. Die Geschäftsführer beider Organisationen schlossen
jetzt eine Vereinbarung zur Personalüberleitung. Gemeinsames Ziel war
es, für die Mitarbeiter die Weiterbeschäftigung im Rettungsdienst
verbindlich zu regeln und damit den Betrieb des Rettungsdienstes ab
dem 01.01.2019 sicherzustellen.

Der Kreis Segeberg war im Februar 2018 als fünfter Gesellschafter
der RKiSH beigetreten und hatte sie mit der zukünftigen Durchführung
des Rettungsdienstes beauftragt. Das DRK beendet seine Tätigkeit im
Rettungsdienst im Kreis Segeberg zum 31.12.2018.

Die Geschäftsführungen von DRK und RKiSH haben sich nun auf die
Modalitäten bei der Personalüberleitung geeinigt. Es werden alle
Beschäftigten des Rettungsdienstes, die bisher beim DRK angestellt
sind ab dem 01.01.2019 auf die RKiSH übergeleitet. Durch diese
Überleitung ist gesichert, dass alle Mitarbeiter von der RKiSH
weiterbeschäftigt werden. Bereits im Vorwege hatten der Kommunale
Arbeitgeberverband und die Gewerkschaft ver.di einen
Überleitungstarifvertrag abgeschlossen, der die Folgen eines Wechsels
von Beschäftigten des DRK zur RKiSH regelt. Hierin sind
beispielsweise die Tarifbindung, Übergangsregelungen oder
Besitzstandswahrungen verankert.

In den jetzt geschlossenen Vereinbarungen geht es konkret um die
technische Abwicklung des Personalübergangs vom bisherigen zum
zukünftigen Durchführer.

"Unser Ziel ist ein unkomplizierter und mitarbeiterorientierter
Übergang der Beschäftigten zu uns. Die Mitarbeiter sollen sich von
der ersten Minute an bei uns willkommen fühlen.", beschreibt
RKiSH-Geschäftsführer Michael Reis das Ergebnis der erzielten




Einigung mit dem DRK.

Die Verhandlungen waren von dem Wunsch beider Organisationen
geprägt, den Übergang für die Mitarbeiter einfach, aber auch
rechtssicher und verlässlich zu gestalten. Teil der Vereinbarung ist,
dass die Vertragspartner gemeinsam jedem Mitarbeiter eine Information
zustellen, in der die nächsten Schritte erläutert werden.

Stefan Gerke, Vorstand und Geschäftsführer des DRK, ist zufrieden
mit der geschlossenen Vereinbarung: "Unser Ziel war und ist es,
unseren Beschäftigten einen reibungslosen und rechtssicheren Übergang
ihrer Arbeitsverhältnisse auf die RKiSH zu ermöglichen und die
Erhaltung der Arbeitsplätze sicherzustellen. Dies ist uns mit der
abgeschlossenen Vereinbarung gelungen."

Beide Organisationen arbeiten an weiteren Vereinbarungen zur
Übernahme der Rettungsmittel durch die RKiSH und die zukünftige
Einbindung des Ehrenamtes in sogenannten Schnellen-Einsatz-Gruppen
(SEG) für größere Notfallereignisse. Mit dieser ersten Vereinbarung
ist der Grundstein für eine weitere partnerschaftliche Zusammenarbeit
- auch nach dem Wechsel in der Durchführung des Rettungsdienstes -
gelegt worden.

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Rückfragen bitte an:

Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein gGmbH
Christian Mandel
Pressesprecher
Telefon: 0172.823 95 58 oder 04101.51680 48
E-Mail: c.mandel(at)rkish.de
www.rkish.de

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Datum: 11.11.2018 - 12:00 Uhr
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: RKiSH
Stadt:

Heide / Bad Segeberg



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