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"Höchste Zeit für Winterreifen" - Polizei appelliert an Verantwortung der Verkehrsteilnehmer

ID: 2019040

(ots) - Der Blick auf die Wetteraussichten für die
kommenden Tage lässt Temperaturen unterhalb des Gefrierpunktes
erwarten - stellenweise gab es bereits frostige Temperaturen. Für
diejenigen, die ihr Kraftfahrzeug noch nicht mit Winterreifen
ausgerüstet haben, wird es also höchste Zeit. Denn sobald Glatteis,
Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte auf den Straßen
herrschen, sind Winterreifen gesetzlich vorgeschrieben. Wer bei
solchen Witterungsverhältnissen ein Kraftfahrzeug ohne entsprechende
Bereifung im öffentlichen Verkehrsraum führt, riskiert nicht nur ein
Bußgeld, sondern gefährdet sich und andere. Die Erfahrungen der
letzten Jahre zeigen, dass einige Verkehrsteilnehmer trotz
entsprechender Wetteraussichten vom Wintereinbruch überrascht wurden.
Die Folge können auch Verkehrsunfälle mit Verletzten sein. "Deshalb
appellieren wir an die Verkehrsteilnehmer, die ihr Fahrzeug noch
nicht mit Winterreifen ausgerüstet haben, sich jetzt um den
Reifenwechsel zu kümmern", sagt Dominik Wüller, Pressesprecher der
Polizeidirektion Osnabrück.

Winterreifen erhöhen die Verkehrssicherheit, indem sie für eine
bessere Haftung des Reifens auf dem Straßenbelag sorgen. Dieses liegt
sowohl an einer speziellen Gummimischung des Reifens, als auch an
einem besonderen Reifenprofil, durch welches insbesondere bei
winterlichen Straßenverhältnissen eine höhere Bodenhaftung erreicht
werden kann. Damit der Winterreifen seine Funktionsfähigkeit behält,
reicht die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 mm
oftmals nicht aus. Deshalb empfiehlt es sich, den Winterreifen ab
einer Profiltiefe von mindestens 4 mm auszutauschen. Wer bei
Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte ein
Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum ohne witterungsgerechte
Bereifung führt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einem




Punkt im Fahreignungsregister rechnen. Kommt es in Folge der nicht
angemessenen Bereifung zu einer Behinderung, einer Gefährdung oder
einem Verkehrsunfall, droht ein Bußgeld bis 120 Euro.




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Osnabrück
Marco Ellermann
Telefon: 0541 - 327 1024
E-Mail: pressestelle(at)pd-os.polizei.niedersachsen.de
http://www.pd-os.polizei-nds.de

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Datum: 16.11.2018 - 09:36 Uhr
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