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Fahrer unter Alkoholeinfluss in Stralsund

ID: 2021252

(ots) - Sowohl am Freitag, dem 16.11.2018, als auch in
den frühen Morgenstunden des 18.11.2018 stellten die Beamten des
Polizeihauptrevieres Stralsund insgesamt drei Fahrzeugführer unter
Alkoholeinfluss fest.

Im ersten Fall erhielten die Beamten Freitagmittag den Hinweis
eines Zeugen, dass in Wendorf/Zarrendorf ein scheinbar
alkoholisierter Radfahrer unterwegs sei. Den Hinweisgeber befragt und
anschließend die Wohnanschrift des Radfahrers aufgesucht, handelt es
sich bei diesem um einen 56-Jährigen, der einen Atemalkoholwert von
2,89 Promille pustete.

Am 18.11.2018, gegen 00:30 Uhr, kam es auf der Rostocker Chaussee
in Stralsund zu einem Verkehrsunfall mit Sachschaden. Der 57-jährige
Fahrer eines Pkw Skoda befuhr zuvor die Richtenberger Chaussee in
Richtung Einmündung Rostocker Chaussee/Tribseer Damm. Beim Abbiegen
nach links verlor der Fahrzeugführer, offenbar aufgrund des
Alkoholeinflusses, die Kontrolle über den Pkw und stieß gegen einen
Mast der Lichtzeichenanlage. Der 57-Jährige entfernte sich vom
Unfallort, konnte allerdings im Nahbereich angetroffen und
kontrolliert werden. Der Atemalkoholwert ergab bei der Überprüfung
mehr als zwei Promille. Das Fahrzeug war nicht mehr fahrbereit. Der
Gesamtschaden beträgt etwa 3.500 Euro.

In dem dritten Fall der Feststellungen durch unsere Beamten geht
es um einen 45-jährigen Pkw-Fahrer eines VW, der am Sonntagmorgen
gegen 04:50 Uhr die Stralsunder Hafeninsel verlassen wollte. Er fiel
den Beamten auf, da er das Licht am Pkw nicht korrekt eingeschaltet
hatte und geriet so in die Verkehrskontrolle. Ein bei ihm
durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über zwei
Promille, womit sich die folgenden polizeilichen Maßnahmen
anschlossen.

Bei den alkoholisierten Personen wurden zur Beweissicherung
Blutproben entnommen und die Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Des




Weiteren erfolgten u.a. die Beschlagnahme der Führerscheine sowie die
Mitteilung an die Führerscheinstelle. Die Männer im Alter zwischen 57
und 45 Jahren müssen sich nun wegen des Verdachts der
Trunkenheitsfahrt bzw. Gefährdung des Straßenverkehrs mit
Unfallflucht verantworten.




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Datum: 19.11.2018 - 14:46 Uhr
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