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Abschiebung in die Russische Föderation rechtmäßig/Innenministerium weist Kritik des Flüchtlingsrates Hamburg zurück

ID: 2021360

(ots) - Das Innenministerium weist die vom Flüchtlingsrat
aus Hamburg heute in einer Pressemitteilung erhobenen Vorwürfe im
Zusammenhang mit der Abschiebung eines ehemaligen Asylbewerbers aus
der Russischen Föderation, dessen Asylantrag rechtskräftig abgelehnt
wurde entschieden zurück. Die Abschiebung erfolgte heute in einem
Charter vom Flughafen Berlin nach Moskau. Zuvor wurde die Person von
der Landespolizei in Amtshilfe für die Ausländerbehörde des
Landkreises Vorpommern-Rügen in den Ausreisegewahrsam nach Hamburg
gebracht. Der Betroffene hatte zuvor angekündigt, sich unter zu
Hilfenahme von Gegenständen der Abschiebung zu widersetzen. Dies
konnte durch die Polizistinnen und Polizisten verhindert werden.

"Die Vorwürfe des Flüchtlingsrates Hamburg sind haltlos und
entbehren jedweder Grundlage", so Innenminister Lorenz Caffier.
"Mehrere Gerichte haben mit ihren Entscheidungen über die eingelegten
Rechtsmittel die Rechtsmäßigkeit der Abschiebung bestätigt."

Gegen die behördliche Anordnung, die Ausreisepflicht zu
vollziehen, hatte der russische Staatsangehörige ein Eilverfahren vor
dem Verwaltungsgericht Greifswald angestrengt und dieses unter
anderem damit begründet, nicht reisefähig zu sein. Der Antrag wurde
durch das Verwaltungsgericht und ein weiterer Antrag in der nächsten
Instanz vom Oberverwaltungsgericht abgelehnt. Eine Haftbeschwerde
gegen die Unterbringung im Ausreisegewahrsam vor dem Landgericht
scheiterte ebenfalls. Insbesondere die Feststellung des
Verwaltungsgerichts Greifswald, dass eine vorrübergehende
Familientrennung durch fehlende Mitwirkung des Betroffenen bei der
Passersatzbeschaffung durchaus im Bereich des Zumutbaren ist, führt
die Behauptungen des Flüchtliongsrates aus Hamburg, es sei
menschenrechtswidrig abgeschoben worden, ad absurdum. Auch die
Behauptung des Flüchtlingsrates Hamburg hinsichtlich einer mangelnden




medizinischen Betreuung entbehrt jeder Grundlage. Der Betroffene
wurde noch am 17.11.2018 einer amtsärztlichen Untersuchung zugeführt,
die die Reisefähigkeit bestätigte. Gleichwohl erfolgte eine
durchgehende medizinische Begleitung während der gesamten
Abschiebungsmaßnahme.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
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Datum: 19.11.2018 - 15:53 Uhr
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