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Brandursache heiße Asche

Die Kriminalpolizei Wittlich informiert:

ID: 2021414

(ots) -
Wenn der Winter naht und die Außentemperaturen in den kommenden
Tagen in Richtung Gefrierpunkt sinken, werden viele Kaminofenbesitzer
ihren Ofen nutzen, um durch flackernde Flammen und rote Glut eine
wohlige Atmosphäre in ihrem Zuhause zu schaffen und zudem Heizkosten
einzusparen.

Die Kriminalpolizei rät beim Betrieb von Feuerstätten aus
Brandschutzgründen Folgendes zu beachten: Die Feuerstätte muss vom
zuständigen Schornsteinfeger abgenommen sein, dies gilt im Einzelfall
auch bei nachträglichen baulichen Veränderungen oder wenn eine
Fehlfunktion festgestellt wird. Die Feuerungsverordnung (FeuVO) des
Landes Rheinland-Pfalz regelt verschiedene Voraussetzung für die
Inbetriebnahme einer Feuerstätte, wie z.B. einen gewissen Abstand der
Feuerstätte zur Wand oder Feuerschutz des Fußbodens.
Kaminofenbesitzern wird daher empfohlen, sich vor dem Befeuern des
Ofens bei dem zuständigen Schornsteinfeger zu informieren oder selbst
einen Blick in die FeuVO zu werfen, um im Sinne des Brandschutzes in
den eigenen vier Wänden Schwachstellen und Gefahren frühzeitig zu
erkennen. In diesem Zusammenhang weisen die Brandermittler der
Kriminalpolizei auf den richtigen Umgang mit den anfallenden
Brandrückständen wie Asche und nicht vollständig verbrannten
Holzresten bzw. Kohle im Besonderen hin. Zur Entsorgung der Asche
empfiehlt es sich dringend einen feuerfesten Eimer aus Blech mit
Blechdeckel zu verwenden. Den Eimer mit der Asche sollte man
verschlossen im Außenbereich mit entsprechender Entfernung zu
brennbaren Gegenständen und Gebäudeteilen erkalten lassen. Asche aus
dem Ofen kann im inneren Kern noch mehrere Tage heiße bzw. glühende
Rückstände aufweisen, wodurch auch noch bis zu einer Woche nach der
Entsorgung Brände entstehen können, insbesondere wenn die Asche zu
früh, d.h. nicht vollständig erkaltet, im Hausmüll (graue Tonne)




entsorgt werden. Die Asche aus dem Ofen in keinem Fall in eine
Kunststofftüte (Mülltüte) oder sonstige Behältnisse aus Kunststoff
(Mülltonne) füllen. Immer wieder kommt es zu Wohnhausbränden durch
nicht fachgerecht entsorgte Asche im Hausmüll, welche durch einen in
unmittelbarer Nähe zum Haus liegenden Standort der Mülltonne
begünstigt werden. So wurden auch in den vergangenen Wintermonaten
2017 / 2018 mehrere Brände durch die Kriminalpolizei bearbeitet, bei
denen als Brandursache die nicht fachgerechte Entsorgung von Asche im
Hausmüll bzw. die Zwischenlagerung in brennbaren Gefäßen
(Kunststoffeimer) als Brandursache am Brandort ermittelt werden
konnte. Dem kann durch einen bewussten und fachgerechten Umgang mit
der Asche vorgebeugt werden. Alternativ zum Hausmüll kann die
erkaltete Asche auf einem evtl. vorhandenen (freistehenden)
Komposthaufen oder im Garten entsorgt werden.




Für Rückfragen steht zur Verfügung:

Kriminalinspektion Wittlich
Kommissariat 6 - Kriminaltechnik
Schloßstraße 11, 54516 Wittlich
Telefon: 06571-95000

Ansprechpartner:
Volker Groh / Michael Schöler
kiwittlich(at)polizei.rlp.de

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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Datum: 19.11.2018 - 16:29 Uhr
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