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Im Februar mit nahezu 150 km/h durch die Innenstadt gerast; jetzt Auto weg, Führerschein weg...

ID: 2021970

(ots) - Auto eingezogen, Fahrerlaubnis ein Jahr entzogen
und 70 Tagessätze Geldstrafe...das ist das jetzt gesprochene Urteil
des Amtsgerichts Aachen gegen einen 24-jährigen Autofahrer aus
Frankfurt.

Vor Monaten war der Mann mit nahezu 150 km/h nachts durch die
Aachener Innenstadt gerast. Dabei hatte eine Reihe roter Ampeln
ignoriert, entgegen kommende Fahrspuren benutzt, um vorschriftsmä-ßig
fahrende Autos zu überholen und noch das Licht ausgeschaltet, um das
Ablesen des Kennzeichens zu erschweren.

Als ein Zivilwagen der Polizei auf den Raser aufmerksam wurde, war
noch vereinzelt Betrieb auf den Straßen. Sowohl Fußgänger als auch
Autofahrer waren noch unterwegs. Eine latente Gefährdung für
Unschuldige war während der Raserei des Mannes stets gegeben, so die
Beamten seinerzeit. Dass es nicht zu Unfällen gekommen war,
bezeichneten sie als reines Glück.

So hatte die Polizei seinerzeit die Verfolgung auch abgebrochen.
Zu gefährlich. Der Mercedes entkam. Allerdings hatten die Beamten dem
Fahrer an einer Stelle mal kurz in die Augen blicken können. So
konnten sie den flüchtigen Fahrer im Zuge der sofort eingeleiteten
Ermittlungen als den 24-Jährigen Mann aus Frankfurt identifizieren.
Im Zuge des Verfahrens verweigerte er die Aussage. Keine Angaben zur
Tat. Nach Einschätzung der Aachener Polizei und der
Staatsanwaltschaft Aachen kamen sowohl der § 315d des
Strafgesetzbuchs als auch der § 315 f Strafgesetzbuch (siehe Infobox)
zum Tragen. Als Folge wurde der Mercedes bereits im
Ermittlungsverfahren sichergestellt und - wie es in der
Rechtsprechung heißt - eingezogen.

Auch wenn es in Aachen keine organisierte Raserszene gibt, ist das
Urteil ein klares Signal an Raser generell.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Infobox:

Der § 315d des Strafgesetzbuches besagt, dass der u.a. eine




Straftat begeht, der im Straßenverkehr...sich als Kraftfahrzeugführer
mit nicht angepasster Geschwindig-keit und grob verkehrswidrig und
rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu
erreichen....wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit
Geld-strafe bestraft.

Nach dem § 315f des Strafgesetzbuches können dann Kraftfahrzeuge
eingezogen wer-den, wenn damit u.a. eine Straftat nach §315d
Strafgesetzbuch begangen wurde. (pk)




Rückfragen bitte an:

Polizei Aachen
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Telefon: 0241 / 9577 - 21211
Fax: 0241 / 9577 - 21205

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Datum: 20.11.2018 - 13:30 Uhr
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