Bad Gandersheim - Fahren ohne Fahrerlaubnis
(ots) - Bad Gandersheim - Mitunter muss die
Polizei auf Ersuchen der Bußgeldstellen auch sogenannte
Fahrerermittlungen durchführen, so z.B. wenn im Rahmen eines
Geschwindigkeitsverstoßes der verantwortliche Fahrzeugführer nicht
sofort festgestellt werden kann oder seine Verantwortung in Frage
stellt. So auch im Falle eines 51-jährigen Gandersheimers. Er war
Ende August mit dem Wagen eines Bekannten im Kreis Neuenstein zu
schnell unterwegs. Er wurde mit dem Verstoß konfrontiert und gab
diesen auch zu. Dumm nur, dass er nicht im Besitz einer gültigen
Fahrerlaubnis ist, so dass nunmehr auch noch wegen Fahrens ohne
Fahrerlaubnis gegen ihn ermittelt wird.
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Datum: 22.11.2018 - 11:18 Uhr
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