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38-Jähriger mit Drogen im Gepäck missachtet angewiesenen Haftantritt

ID: 2023498

(ots) - Ziemliches Pech hatte ein 38-jähriger Mann am
Mittwoch, dem 21. November 2018: Er wurde um 07.40 Uhr im
Personentunnel des Magdeburger Hauptbahnhofes von einer Streife der
Bundespolizei kontrolliert. Die Bundespolizisten fanden in seiner
mitgeführten Tasche circa sieben Gramm Speed und nahmen den Besitzer
der Drogen daraufhin mit zur Dienststelle. Dort beschlagnahmten sie
das Speed und erstellten eine Strafanzeige wegen einem Verstoß gegen
das Betäubungsmittelgesetz. Bei der weiterführenden Durchsuchung des
Mannes entdeckten die Bundespolizisten weiterhin ein Schreiben der
Staatsanwaltschaft Magdeburg vom 30. Oktober 2018. Darin wurde dem
Mann mitgeteilt, dass ihn das Amtsgericht Magdeburg am 26. April 2018
wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe von
600 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen verurteilt
hatte. Da er die Geldstrafe bis dato nicht zahlte, sollte er sich
binnen einer Woche in der Justizvollzugsanstalt Halle melden und
seine Gefängnisstrafe antreten. Diese Weisung missachtete er
allerdings. Die Bundespolizisten kontaktierten daraufhin die
zuständige Staatsanwaltschaft, welche entschied, dass der Mann, falls
er nicht in der Lage ist, die Geldstrafe zu begleichen, in das
nächstgelegene Gefängnis eingeliefert werden soll. Dies wurde dem
Mann mitgeteilt, der sich spontan dazu entschied, die Geldstrafe von
600 Euro zu bezahlen. Somit entging er letztendlich der Haft und
konnte die Dienststelle um 13.15 Uhr wieder als freier Mann
verlassen.




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Mobil: +49 (0) 152 / 04617860
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Datum: 22.11.2018 - 13:00 Uhr
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