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OH_BAB1_Scharbeutz /



Den Absicherungsanhänger übersehen...

ID: 2023572

(ots) - Am Mittwochnachmittag (21.11.2018) kam es auf der
BAB1 zu einem Auffahrunfall. Durch die Bedienung seines
Navigationsgerätes abgelenkt fuhr der Fahrer eines BMW auf einen
Absicherungsanhänger einer Tagesbaustelle.

Der Unfall ereignete sich gegen 14.30 Uhr. Ein 28-jähriger Mann
aus Hamburg befuhr die BAB1 mit einem BMW 216i in Richtung Fehmarn.
Zwischen den Anschlussstellen Pansdorf und Scharbeutz war eine
Tagesbaustelle zur Fahrbahnerneuerung eingerichtet worden, in der die
Geschwindigkeiten der Verkehrsteilnehmer durch Beschilderungen in
Etappen von zunächst 120 über 100 und 80 auf 60 km/h
herunterreduziert worden war.

Trotz aller Ankündigungen und Warnhinweise war der Fahrzeugführer
aus Hamburg so intensiv mit der Bedienung des Navigationsgerätes
beschäftigt, dass er mit einer Geschwindigkeit von zirka 80 km/h
ungebremst auf den auf der rechten Fahrspur stehenden
Absicherungsanhänger auffuhr.

Der 28-jährige Fahrzeugführer wurde bei dem Unfall leicht verletzt
und nach Erstbehandlung vor Ort mit einem Rettungswagen einer
Lübecker Klinik zugeführt. An dem BMW entstand ein Schaden von
geschätzten 25.000 Euro, die Schadenshöhe an dem Absicherungsanhänger
wurde auf 35.000 Euro geschätzt.

Die Unfallbearbeitung wird auf dem Polizei- Autobahn- und
Bezirksrevier Scharbeutz durchgeführt. Die Ermittler des PABR möchten
vor dem Hintergrund dieses Unfalls nochmals eindringlich auf den § 23
(1a) der Straßenverkehrsordnung (Sonstige Pflichten von
Fahrzeugführenden) hinweisen. Dort steht, dass elektronische Geräte
beim Führen von Fahrzeugen nur benutzt werden dürfen, wenn sie weder
aufgenommen noch gehalten werden müssen und wenn entweder eine
Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder wenn zur
Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-,




Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung
zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom
Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist. Ein Verstoß gegen
diese "Sonstigen Pflichten" stellt eine Verkehrsordnungswidrigkeit
dar, die mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet wird.




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Lübeck
Pressestelle
Dierk Dürbrook
Telefon: 0451-131 2004 / 2015
E-Mail: pressestelle.luebeck.pd(at)polizei.landsh.de
http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/POLIZEI/Polizei_n
ode.html

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Datum: 22.11.2018 - 14:01 Uhr
Sprache: Deutsch
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