Herne / Festnahme nach Stalking - Gelsenkirchener (50) in Untersuchungshaft
(ots) - Gemeinsame Pressemitteilung von Staatsanwaltschaft
und Polizei Bochum
Am 27. Juni 2018 wurde in Herne-Röhlinghausen eine 49-jährige Frau
von ihrem Sohn tot in ihrer Wohnung aufgefunden.
Die Ermittlungen nach erfolgter Obduktion des Leichnams ergaben,
dass sich die Hernerin das Leben genommen hatte.
Durch weitere Ermittlungen des Bochumer KK 11 im Lebensumfeld der
Verstorbenen erhärten sich die Anhaltspunkte dafür, dass die
Verstorbene Opfer eines Stalkers gewesen ist und unter dessen
Anfeindungen stark gelitten hat.
Seit 2017 hatte die 49-Jährige immer wieder Strafanzeigen wegen
Nachstellung erstattet und einstweilige Verfügungen beim Amtsgericht
Herne gegen ihren Ex-Freund erwirkt, um diesen auf Abstand zu halten.
Im § 238 StGB (Nachstellung) wird eine hohe Freiheitsstrafe
angedroht, wenn durch Nachstellung leichtfertig der Tod eines
Menschen verursacht wird.
Aufgrund dieser rechtlichen Wertung beantragte ein Mitarbeiter der
Kapitalabteilung der Staatsanwaltschaft Bochum gegen den 50-jährigen
Ex-Freund aus Gelsenkirchen einen Haftbefehl bei dem Amtsgericht
Bochum, der am gestrigen 22. November 2018 vollstreckt werden konnte.
Der Tatverdächtige befindet sich nun in der Untersuchungshaft. Es
wurde festgestellt, dass der Beschuldigte auch bereits seinen
geschiedenen Ehefrauen und Ex-Freundinnen aufgelauert oder diese
geschlagen hatte.
Rückfragen bitte an:
Polizei Bochum
Pressestelle
Volker Schütte
Telefon: 0234-909 1021
E-Mail: pressestelle.bochum(at)polizei.nrw.de
https://www.polizei.nrw.de/bochum/
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Datum: 23.11.2018 - 14:29 Uhr
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