Zwei Brände in der Nacht zu Freitag
(ots) -
In der Nacht zu Freitag wurden Polizei und Feuerwehr zu zwei
Mülltonnenbränden im Stadtteil Königstor gerufen. In beiden Fällen
konnte die Feuerwehr die Brände schnell löschen. Es entstand
Sachschaden. Über die Ursachen der Feuer liegen noch keine
Erkenntnisse vor. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen
aufgenommen.
Die erste Alarmierung erfolgte gegen 2 Uhr. Hier brannte im
Innenhof eines Mehrfamilienhauses in der Hahler Straße zunächst ein
1100-Liter-Müllcontainer nieder. Durch die Flammen wurden ein
weiterer Container sowie eine Hecke in Mitleidenschaft gezogen.
Rund drei Stunden später, gegen 5 Uhr, brannte auf dem Grundstück
eines Reihenhauses in der Straße Unterdamm, eine Mülltonne. Die
Flammen griffen hierbei auf einen Carport über, unter dem mehrere
Autos abgestellt waren. Das Dach des Unterstands sowie eine
angrenzende Hecke wurden beschädigt. Die Tonne wurde komplett
zerstört.
In beiden Fällen wurde der Sachschaden auf jeweils mindestens
1.000 Euro geschätzt.
Hinweise zu beiden Bränden oder verdächtige Beobachtungen werden
unter der Rufnummer (0571) 8866-0 erbeten.
Rückfragen ausschließlich von Medienvertretern bitte an:
Polizei Minden-Lübbecke
Telefon: 0571/8866-1300 od. 1301
E-Mail: pressestelle.minden(at)polizei.nrw.de
http://minden-luebbecke.polizei.nrw.de
Außerhalb der Bürozeit:
Leitstelle Polizei Minden-Lübbecke
Telefon: (0571) 8866-0
Original-Content von: Polizei Minden-Lübbecke, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 23.11.2018 - 14:36 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2024502
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-MI
Stadt:
Minden
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Zwei Brände in der Nacht zu Freitag"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Minden-L (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).