Fünf Festnahmen am Flughafen Düsseldorf
(ots) - Bei den grenzpolizeilichen Einreise- und
Ausreisekontrollen verschiedener Flüge am Wochenende wurden durch die
Bundespolizei mehrere Personen festgestellt, die zur Festnahme
ausgeschrieben waren. Aufgrund diverser Delikte wurden die Betroffene
insgesamt zu einer Geldstrafe von 6.566,50 Euro verurteilt, die sie
alle bei der Bundespolizei beglichen.
Bei der Einreisekontrolle wurde eine 52-Jährige festgenommen, da
sie von der Staatsanwaltschaft Osnabrück wegen Betruges verurteilt
wurde. Die aus Ägypten kommende Frau konnte die Geldstrafe in Höhe
von 750,- Euro aufbringen und somit ihre Heimreise nach Osnabrück
fortsetzen. Des Weiteren wurde ein 38-Jähriger bei seiner Einreise
aus Schottland festgestellt, weil die Staatsanwaltschaft Aurich den
Mann zur Festnahme aufgrund einer Körperverletzung ausgeschrieben
hatte. Der Deutsche konnte die Freiheitsstrafe von 80 Tagen umgehen,
indem er die Geldstrafe in Höhe von 2147,- Euro bezahlte.
Bei den Ausreisekontrollen in die Türkei wurde ein 29-Jähriger
festgestellt, der von der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach wegen
Beleidigung verurteilt wurde. Der Mann konnte die Freiheitsstrafe von
122 Tagen abwenden, da er die Geldstrafe in Höhe von 3.119,50 Euro
bei der Bundespolizei beglich. Ebenso wurde ein 38-Jähriger
festgestellt, der von der Staatsanwaltschaft Duisburg wegen des
Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz zur Festnahme
ausgeschrieben war. Der Deutsche konnte die Geldstrafe in Höhe von
300,- Euro umgehen, so dass er die nächsten 20 Tage nicht in der
Justizvollzugsanstalt verbringen muss. Von der Staatsanwaltschaft
Bochum wurde ein 42-Jähriger zur Festnahme ausgeschrieben, die ihn
zuvor wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 20 Tagen verurteilt
hatte. Diese konnte der Deutsche abwenden, in dem er die Geldstrafe
in Höhe von 250,- Euro bezahlte.
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Datum: 26.11.2018 - 12:08 Uhr
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