Ausgewiesen, zurückgeschoben oder in der Justizvollzugsanstalt gelandet
(ots) - Am letzten Wochenende sind drei Männer und zwei
Frauen aus der Ukraine wegen des Verstoßes gegen das
Aufenthaltsgesetz angezeigt worden. Drei der Beschuldigten wurde in
diesem Zusammenhang vorgeworfen, ohne Genehmigung im Bundesgebiet
gearbeitet zu haben. Sie wurden von der zuständigen Ausländerbehörde
ausgewiesen. Das Reiserecht der beiden anderen Beschuldigten war
angesichts fehlender finanzieller Mittel und unglaubwürdigen Angaben
zum Reisezweck erloschen. Kurz nach ihrer Einreise sind sie nach
Polen zurückgeschoben worden.
Bereits am vergangenen Freitag waren ein Ukrainer (27) und ein
Russe (44) an der Weiterreise nach Deutschland gehindert worden. Bei
dem 27-Jährigen führten beispielsweise 142.000 unversteuerte
Zigaretten und ein in dieser Hinsicht entstandener Steuerschaden von
knapp 30.000 Euro zu der Entscheidung, ihm das Reiserecht
abzuerkennen, ihn zurückzuschieben und gegen ihn eine vierjährige
Einreisesperre zu verhängen. Sowohl die Zurückschiebung als auch die
Sperre werden den Mann natürlich nicht vor den steuerstrafrechtlichen
Ermittlungen des Zolls bewahren.
Der 44-Jährige wollte entgegen eines bereits erlassenen Einreise-
und Aufenthaltsverbotes reisen. Nach Zahlung einer
Sicherheitsleistung i. H. v. 1.500,00 Euro wurde auch er
zurückgeschoben. Darüber hinaus muss auch er nun die Bundesrepublik
bis zum November 2022 meiden.
Rauschgift (14,5 Gramm Marihuana), eine gefälschte rumänische
ID-Karte und ein offener Strafvollstreckungshaftbefehl wurden
letztlich einem weiteren 27-jährigen Mann aus der Ukraine am
Freitagmittag zum Verhängnis. Weil ihm 1600,00 Euro zur Begleichung
der Geldstrafe fehlten, kam er vorerst in eine Justizvollzugsanstalt.
Die betreffenden Personen waren an den Autobahnanschlussstellen
Nieder Seifersdorf, Kodersdorf, Görlitz und auf dem Rastplatz An der
Neiße kontrolliert worden.
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Datum: 26.11.2018 - 14:44 Uhr
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