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Verbotene Gegenstände in der Luftsicherheitskontrollstelle und zwei vollstreckte Haftbefehle durch die Bundespolizei

ID: 2026192

(ots) - Bundespolzisten konnten am Wochenende am Flughafen
Hamburg zwei Männer festnehmen. Für einen 23-Jährigen endete die
Reise in Haft. Zudem entdeckten Luftsicherheitsassistenten
verschiedene verbotene Gegenstände im Handgepäck von Fluggästen.

Eine 45-jährige Spanierin hatte gestern Mittag ein
Reizstoffsprühgerät in einer Plastiktüte und wollte damit durch die
Luftsicherheitskontrolle in den Sicherheitsbereich. Den
Kontrollkräften fiel das sogenannte Pfefferspray am Röntgenmonitor
auf. Bei genauerer Überprüfung stellten hinzugerufene
Bundespolizisten fest, dass das spanische Abwehrspray den Aufdruck
"Zur Abwehr gegen Personen" enthielt. Dies stellt einen Verstoß gegen
das Waffengesetz in der Bundesrepublik Deutschland dar.
Bundespolizisten stellten das Reizstoffsprühgerat sicher und
fertigten eine Anzeige.

Samstag am frühen Nachmittag erschien eine 58-jährige
Österreicherin mit ihrem Handgepäck zur Kontrolle vor dem Flug.
Luftsicherheitsassistenten entdeckten bei der Frau eine Patrone
Jagdmunition. Die 58-Jährige verfügte zwar über eine waffenrechtliche
Erlaubnis und konnte diese vorweisen, dennoch ist die Patrone im
Handgepäck nicht zulässig. Bundespolizisten stellten die Patrone
sicher und erstatteten ebenfalls eine Anzeige.

Auch am späten Freitagnachmittag erschien ein Fluggast mit einer
Patrone (9-mm) im Handgepäck zur Luftsicherheitskontrolle am
Flughafen Hamburg. Eine waffenrechtliche Erlaubnis konnte der Mann
nicht vorweisen. Der 61-jährige Deutsche erhielt eine Anzeige.
Bundespolizisten stellten die Patrone sicher.

In der grenzpolizeilichen Kontrolle konnten Bundespolizisten am
Wochenende gleich zwei Haftbefehle vollstrecken.

Gestern Morgen wollte ein 23-jähriger bulgarischer
Staatsangehöriger nach London fliegen. Den geplanten Flug konnte er




aber nicht antreten, denn als Bundespolizisten die Daten seiner
vorgelegten ID-Card überprüften, stießen sie auf eine Ausschreibung
zur Festnahme durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main. Der Mann
war im Frühjahr 2018 durch das Amtsgericht Frankfurt/Main zu einer
Geldstrafe von 600,00 Euro verurteilt worden. Der Vorwurf:
Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis. Gezahlt hatte er aber bisher
nicht. Da er das Geld auch am Sonntag nicht zahlen konnte, wurde er
zur Verbüßung der Ersatzfreiheitstrafe von 20 Tagen in die
Untersuchungshaftanstalt verbracht.

Bereits am Samstag war ein 50-jähriger irischer Staatsangehöriger
auf dem Weg zu seinem Flug nach Dublin. Doch zunächst musste er durch
die grenzpolizeiliche Ausreisekontrolle bei der Bundespolizei. Die
Beamten glichen seine Daten mit dem polizeilichen Fahndungsystem ab
und stießen auch in diesem Fall auf eine Ausschreibung zur Festnahme,
hier durch die Staatsanwaltschaft Hannover. Das Amtsgericht Burgwedel
hatte den Mann im Sommer 2018 wegen gemeinschaftlichen Diebstahls zu
einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 40,00 Euro verurteilt.
Diese hatte er aber bisher nicht komplett gezahlt und war zudem
unbekannten Aufenthaltes. Noch am Flughafen Hamburg zahlte er dann
aber bei der Bundespolizei 1480,00 Euro und zusätzliche Kosten in
Höhe von 283,00 Euro. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen
konnte er seine Reise fortsetzen.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
Maik Lewerenz
Telefon: +49 40 500 27-104
Mobil: +49 172/4275608
E-Mail: maik.lewerenz(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_nord

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Datum: 26.11.2018 - 15:39 Uhr
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