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Intensive Kontrollen von Kleintransportern im Landkreis Goslar

ID: 2026414

(ots) -
Am Montag, d. 26. November 2018 wurden im Landkreis Goslar wieder
intensive Kontrollen des fließenden Verkehrs durchgeführt.
Insbesondere Kleintransporter waren das Ziel der polizeilichen
Kontrollmaßnahmen. Wie es bereits mehrfach im Verlauf des Jahres
dargestellt, waren auch Altmetallsammler unter den kontrollierten
Personen und Fahrzeugen. Entgegen früherer Kontrollen, waren dieses
Mal die gewerblichen und auch zum großen Teil die abfallrechtlichen
Voraussetzungen erfüllt. Es wurden jedoch Verstöße gegen
verkehrsrechtliche und Sozialvorschriften festgestellt. In Jerstedt
wurden nacheinander zwei Altmetallsammler festgestellt und einer
Kontrolle unterzogen. In dem ersten Fahrzeug war so viel Schrott
aufgeladen, dass dieser augenscheinlich überladen war. Teile der
Ladung ragten über die bereits durch Behelfsplatten erhöhten
Ladewände hinaus. Die Reifen waren ausgewalkt und das Abblendlicht
blendete den entgegenkommenden Verkehr. Eine Wägung des
Kleintransporters, der eine zulässige Gesamtmasse von 3200 kg nicht
überschreiten darf, lag dann bei 3490 kg. Am Ort der Wägung mussten
von dem Fahrzeugführer ca. 300 kg abgeladen weder, bevor er die Fahrt
fortsetzen durfte. Auch der auf der Ladefläche befindlicher
Elektroschrott, also alte Elektrogeräte wie Elektroheizungen, mussten
von der Ladefläche entfernt und umgehend den Vorschriften
entsprechend entsorgt werden. Von hier aus wird noch einmal darauf
hingewiesen, dass Privatpersonen ihren Elektroschrott nur an dafür
zugelassene Betriebe abgeben dürfen. Im Landkreis Goslar dürfen
elektronische Altgeräte nur durch die Kreiswirtschaftsbetriebe
gewerblich transportiert werden. Bei der weiteren Kontrolle wurde
ebenfalls festgestellt, dass der Fahrer seine Arbeitszeiten, und hier
insbesondere seine Fahrzeiten, nicht nachweisen konnten. Beim




gewerblichen Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen
Gesamtmasse über 2,8 t, muss der Fahrzeugführer, wenn kein digitales
Kontrollgerät im Kraftfahrzeug verbaut ist, handschriftliche
Nachweise über seine Tätigkeiten führen. Bei einem weiteren
Altmetallsammler wurden Mängel festgestellt, die die
Verkehrssicherheit besonders beeinträchtigen. So waren auch bei dem
Kleintransporter behelfsmäßig die Ladebordwände erhöht worden. Der
Verantwortliche hatte dafür Tischtennisplatten aus Metall genutzt,
die er in der Mitte durchgetrennt hatte. Die Trennbereiche wiesen
scharfe Kanten auf, die im Bereich der Fahrzeugumrisse leicht
herausstanden. Bei Kollisionen mit Fußgängern würden erhebliche
schwerere Verletzungen entstehen. Gegen den Fahrzeugführer und den
Halter des Kleintransporters wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren
eingeleitet, die für die Betroffenen eine Geldbuße bis zu 270 EUR
bedeuten. Bei einem weiteren Kleintransporter war der
Schließmechanismus der Hecktür defekt. Mit einem Spanngurt war die
Tür provisorisch über die Zurrösen gesichert worden. Da die Fenster
der seitlichen Schiebe- und der Hecktüren mit einer nicht genehmigten
Folie beklebt waren, war zudem die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs
erloschen. Der Fahrzeugführer hatte auch keinen Führerschein mit sich
geführt. Gegen ihn wurde ebenfalls ein Ordnungswidrigkeitenverfahren
eingeleitet. Ein weiteres Gespann, bestehend aus einem
landwirtschaftlichen Zugfahrzeugs (einem sogenannten Trecker) und
einem Anhänger zog in Oker die Aufmerksamkeit auf sich, da an dem
Anhänger kein Kennzeichen befestigt war. Der Fahrzeugführer hatte
weder Dokumente für die Fahrzeuge, noch einen Führerschein dabei. Bei
Inaugenscheinnahme der Zugmaschine fiel auf, dass die
Hauptuntersuchung bereits im September 2018 hätte erfolgen müssen.
Der Intervall für die nächste Sicherheitsprüfung für den Trecker war
bereits im März diesen Jahres abgelaufen. Bei der Verbindung der
Fahrzeuge wurde festgestellt, dass die Öse der Anhängerdeichsel für
den Aufnahmebolzen des Zugfahrzeugs viel zu groß war. Eine optimale
Kraftaufnahme ist bei diesem Zustand nicht möglich. Da auch Druckluft
aus der Verbindungskupplung entwich, der Anhänger aus dem Baujahr
1973 hat im Gegensatz zu modernen nur ein Einkreisdurckluftsystem,
musste dem Gespann die Weiterfahrt untersagt werden. Der Anhänger
darf nur mit einem geeigneten Zugfahrzeug im öffentlichen
Verkehrsraum betrieben werden. Wegen der aufgeführten Verfehlungen
wird über den Landkreis Goslar eine zusammenfassende Geldbuße
festgelegt werden. Beim Blick auf die Ladefläche eines geschlossenen
Kleintransporters aus dem Landkreis Peine, der von einer Privatperson
für eine Umzugstätigkeit genutzt wurde, musste festgestellt werden,
dass die Möbelstücke auf dem Ladebereich nicht gesichert waren.
Regale waren bereits verrutscht und ein Möbelstück umgefallen. Da
sich ungesicherte Ladung in den verschiedenen Fahrsituationen negativ
auf die Fahreigenschaften des Fahrzeugs auswirkt und es dadurch zu
nicht mehr kontrollierbaren Fahrsituationen kommen kann, musste die
Ladung nachgesichert werden. Da es sich bei einem Kleintransporter um
einen Lkw handelt, wird auf den Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 60 EUR
zukommen.

Im Auftrag

Steffen Jach, PHK




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