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Zöllner behalten den Durchblick

Sonnenbrillen können Augen schaden

ID: 2027472

(ots) -
Ein im Ostallgäu ansässiges Unternehmen bestellte im fernen Asien
eine ganze Palette Sonnenbrillen aus Kunststoff. Zöllner des Zollamts
Kempten kontrollierten daraufhin die Sendung bei der Einfuhr. Da
Zweifel an der Produktsicherheit bestanden, wurde das zuständige
Gewerbeamt bei der Regierung von Oberbayern eingeschaltet. Alle 4.400
Stück Brillen waren einfachster Bauart, hatten zum Teil unebene
Gläser und wiesen keinerlei Kennzeichnung auf. Außer dem Fehlen der
"CE"-Kennzeichnung waren kein Herstellername, keine Produkt-Kategorie
und auch keine Informationsbroschüre vorhanden. Aus diesen Gründen
waren die Sonnenbrillen nicht einfuhrfähig, wie das Gewerbeamt
mitteilte. Schließlich ist das Sehvermögen kostbar. Dem Einführer war
es nicht möglich, die Waren nachzubessern. Da eine Rücksendung in den
asiatischen Raum wegen zu hoher Kosten ausschied, stellte das
Unternehmen einen Antrag auf Vernichtung der Waren. Die Sonnenbrillen
wurden kürzlich unter zollamtlicher Überwachung in der
Müllverbrennung vernichtet und konnten so keinen Schaden anrichten.
Gemäß der Verordnung (EG) 765/2008 müssen Waren, die in den Genuss
des freien Warenverkehrs innerhalb der Gemeinschaft gelangen, alle
Anforderungen in Bezug auf den Schutz öffentlicher Interessen wie
Gesundheit und Sicherheit im Allgemeinen, Verbraucher- , Umweltschutz
und Sicherheit erfüllen.

Weitere Informationen zur Arbeit des Zolls und zu Verboten und
Beschränkungen bei der Einfuhr von Waren finden Sie unter
www.zoll.de.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Augsburg
Ute Greulich-Stadlmayer
Telefon: 0821/5012-670
E-Mail: Ute.Greulich-Stadlmayer(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 28.11.2018 - 10:57 Uhr
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