11 unerlaubte Einreisen; Haftbefehl und gefälschtes Dokument
(ots) - Innerhalb eines Tages hatte die Bundespolizei
bei Kontrollen im Flensburger Bahnhof und den grenzüberschreitenden
Zügen aus Dänemark wieder zahlreiche Feststellungen.
So wurden bei Kontrollen der Einreisezüge aus Dänemark und eines
Fernreisebusses fünf Tunesier, vier Afghanen und ein Jordanier ohne
Dokumente festgestellt. Ein Kosovare legte eine italienische
Identitätskarte vor. Nach erkennungsdienstlicher Behandlung und
Anzeigenerstattung wegen unerlaubter Einreise wurden sie an die
Erstaufnahmeeinrichtung weitergeleitet.
Bei dem 23-jährigen Kosovaren wurde bei der Überprüfung
festgestellt, dass gegen ihn ein Haftbefehl wegen Erschleichen von
Leistungen vorlag. Er wurde zunächst verhaftet konnte aber die
geforderten 356,- Euro Geldstrafe bezahlen und entging somit einer
Haft.
Des Weiteren stellten die Bundespolizisten fest, dass sein
Ausweisdokument gefälscht war. Er muss sich somit auch wegen
Urkundenfälschung verantworten.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Flensburg
Valentinerallee 2a
24941 Flensburg
Pressesprecher
Hanspeter Schwartz
Telefon: 0461/3132-104 o. Mobil: 0160/8946178
Fax: 0461/ 31 32 - 107
E-Mail: bpoli.flensburg.presse(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Twitter: (at)bpol_kueste
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Flensburg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Zwei Täter flüchten vor einem Zeugen (Nachtrag zur Meldung vom 28. November 2018, 9.26 Uhr)">
Datum: 28.11.2018 - 12:13 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2027596
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL-FL
Stadt:
Flensburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" 11 unerlaubte Einreisen; Haftbefehl und gefälschtes Dokument"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Flensburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).