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181129-3: Raser angezeigt - Pulheim

ID: 2028308

(ots) - Ein Verkehrsteilnehmer zeigte einen Raser
an, dem es im morgendlichen Berufsverkehr offenbar nicht schnell
genug ging.

Am Donnerstagmorgen (28. November) fuhr ein 50-Jähriger mit seinem
Auto um 07:10 Uhr auf der Bundesstraße 59. Von hinten näherte sich
mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit ein Audi mit Bergheimer
Kennzeichen, der ihn, sowie weitere vorausfahrende Autos, trotz
Gegenverkehrs überholte. In dem Bereich, wo diese Überholaktion
stattfand, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h.

Nach Angaben des Zeugen bremsten alle beteiligten Fahrzeuge stark
ab, um diesem Raser das Einscheren wieder zu ermöglichen. Im
Anschluss trat der Fahrer des Wagens wieder auf das Gaspedal und fuhr
wieder mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit davon. Der 50-Jährige
nahm dies zum Anlass, ihn per Online-Anzeige
(https://service.polizei.nrw.de/anzeige) beim hiesigen
Verkehrskommissariat anzuzeigen. Die Ermittlungen hinsichtlich
weiterer Details zum angezeigten Sachverhalt sind notwendig, um den
Fahrer zu ermitteln, die Fahrtrichtung und Dauer festzulegen und
weitere Zeugen zu befragen. All das ist wichtig für eine anschließend
mögliche Strafandrohung. Die kann beim Erfüllen der
Tatbestandsmerkmale des §315c StGB eine Freiheitsentzug von bis zu
fünf Jahren, eine Geldstrafe und Führerscheinentzug nach sich ziehen.

Die Polizei rät, sich trotz Zeitdruckes nicht verleiten zu lassen,
riskante Überholmanöver durchzuführen und damit sich selbst und
andere im Verkehr erheblich zu gefährden. In der Regel ist es so,
dass sie am Ziel mit einem Blick auf die Uhr eh nur wenige Minuten
"gewonnen" hätten. Daher lieber früher losfahren, im Verkehrsfluss
"mitschwimmen" und entspannt am Ziel ankommen. (bm)




Rückfragen von Medienvertretern bitte an:




Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Leitungsstab/Sachgebiet 2
Polizeipressestelle
Telefon: 02233 52-3305
Fax: 02233 52-3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis(at)polizei.nrw.de
 

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Datum: 29.11.2018 - 11:18 Uhr
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