Interne Untersuchungen im Fall "Irrläufer der Polizei Görlitz" sind abgeschlossen:
Keine Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung
(ots) - Am 19.11.2018 wurde bekannt, dass ein
Schreiben der Polizei Görlitz an die Polizeiinspektion Göttingen
irrtümlich an einen Göttinger Rechtsanwalt versandt wurde. Die
darauffolgende Medienberichterstattung warf unter anderem die Frage
auf, ob ein Mandant des Rechtsanwaltes zur sogenannten polizeilichen
Beobachtung ausgeschrieben ist. Dazu gibt es nun ein Ergebnis. Die
Polizeidirektion Görlitz hat die fehlgeleitete Übermittlung von
Informationen an die Polizeiinspektion Göttingen untersucht. Ein
Sachbearbeiter der Görlitzer Kriminalpolizei-inspektion hat bei der
Erstellung des übersandten Formulars irrtümlich teilweise falsche
Adressdaten zu der angeschriebenen Polizeidienststelle in Göttingen
eingetragen. Die Briefpost wurde daher an die Anschrift eines
Rechtsanwaltes statt an die Polizeiinspektion Göttingen zugestellt.
Grundlage war die Ausschreibung eines 28-jährigen Mannes in dem
länderübergreifenden polizeilichen Informationssystem INPOL, welche
zum Zwecke der Gefahrenabwehr eine Kontrolle des Betroffenen, soweit
nach Polizeirecht zulässig, anregte. Hierbei handelte es sich nicht
um eine sog. Polizeiliche Beobachtung. Die Mitteilung an die
Polizeiinspektion Göttingen erfolgte im Rahmen des polizeilichen
Informationsaustausches und war durch ein konkretes
Ermittlungsverfahren, u. a. wegen des Verdachts der
Kunsturheberrechtsverletzung nach Strafprozessrecht, begründet.
Lediglich durch die Verwendung eines nicht einschlägigen Formulars
(Übermittlung von Informationen aus Polizeilichen Beobachtungen gemäß
§ 38 Abs. 1 Nr. 4 SächsPolG) konnte hier der Eindruck entstehen, dass
die durch die sächsische Polizei durchgeführte Datenübermittlung im
Rahmen einer "polizeilichen Beobachtung" erfolgte. Der Sachverhalt
ist insoweit bedauerlich. Diese Pressemitteilung ergeht im
Einvernehmen mit der Polizei Görlitz.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Göttingen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Julia Huhnold
Telefon: 0551/491-1004
Fax: 0551/491-1035
E-Mail: pressestelle(at)pd-goe.polizei.niedersachsen.de
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Datum: 29.11.2018 - 14:04 Uhr
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