ProSOS

ProSOS - Portal fuer Sicherheit, Rettung und Schutz

 

Interne Untersuchungen im Fall "Irrläufer der Polizei Görlitz" sind abgeschlossen:

Keine Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung

ID: 2028603

(ots) - Am 19.11.2018 wurde bekannt, dass ein
Schreiben der Polizei Görlitz an die Polizeiinspektion Göttingen
irrtümlich an einen Göttinger Rechtsanwalt versandt wurde. Die
darauffolgende Medienberichterstattung warf unter anderem die Frage
auf, ob ein Mandant des Rechtsanwaltes zur sogenannten polizeilichen
Beobachtung ausgeschrieben ist. Dazu gibt es nun ein Ergebnis. Die
Polizeidirektion Görlitz hat die fehlgeleitete Übermittlung von
Informationen an die Polizeiinspektion Göttingen untersucht. Ein
Sachbearbeiter der Görlitzer Kriminalpolizei-inspektion hat bei der
Erstellung des übersandten Formulars irrtümlich teilweise falsche
Adressdaten zu der angeschriebenen Polizeidienststelle in Göttingen
eingetragen. Die Briefpost wurde daher an die Anschrift eines
Rechtsanwaltes statt an die Polizeiinspektion Göttingen zugestellt.

Grundlage war die Ausschreibung eines 28-jährigen Mannes in dem
länderübergreifenden polizeilichen Informationssystem INPOL, welche
zum Zwecke der Gefahrenabwehr eine Kontrolle des Betroffenen, soweit
nach Polizeirecht zulässig, anregte. Hierbei handelte es sich nicht
um eine sog. Polizeiliche Beobachtung. Die Mitteilung an die
Polizeiinspektion Göttingen erfolgte im Rahmen des polizeilichen
Informationsaustausches und war durch ein konkretes
Ermittlungsverfahren, u. a. wegen des Verdachts der
Kunsturheberrechtsverletzung nach Strafprozessrecht, begründet.
Lediglich durch die Verwendung eines nicht einschlägigen Formulars
(Übermittlung von Informationen aus Polizeilichen Beobachtungen gemäß
§ 38 Abs. 1 Nr. 4 SächsPolG) konnte hier der Eindruck entstehen, dass
die durch die sächsische Polizei durchgeführte Datenübermittlung im
Rahmen einer "polizeilichen Beobachtung" erfolgte. Der Sachverhalt
ist insoweit bedauerlich. Diese Pressemitteilung ergeht im
Einvernehmen mit der Polizei Görlitz.








Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Göttingen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Julia Huhnold
Telefon: 0551/491-1004
Fax: 0551/491-1035
E-Mail: pressestelle(at)pd-goe.polizei.niedersachsen.de
http://www.pd-goe.polizei-nds.de

Original-Content von: Polizeidirektion Göttingen, übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden   Bocholt - Einbruch in Schulgebäude scheitert  Bundespolizeiübergibt vermissten 8-jährigen Jungen
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 29.11.2018 - 14:04 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2028603
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-GOE
Stadt:

Göttingen/Göttingen



Kategorie:

Polizeimeldungen



Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
" Interne Untersuchungen im Fall "Irrläufer der Polizei Görlitz" sind abgeschlossen:

Keine Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Polizeidirektion G (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Polizeibeamtin beleidigt: Hamelner muss 1.500 Euro zahlen ...

Weil ein Gespräch nicht den Verlauf genommen hat, den er sich wohl vorgestellt hat, ist ein 47-Jähriger in Hameln gegenüber einer Polizeibeamtin massiv ausfallend geworden. Dieses Benehmen kommt ihn jetzt teuer zu stehen: Das Amtsgericht Hildeshei ...

Alle Meldungen von Polizeidirektion G