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Mehrfach kassiert - 2000 Euro Geldstrafe als Quittung für Mann aus Weyhe;

Zoll deckt Leistungsbetrug auf

ID: 2028834

(ots) -
Wegen Betruges hat das zuständige Amtsgericht Syke einen
Leistungsbezieher mit Wohnsitz in Weyhe zu einer Geldstrafe in Höhe
von 2.000 Euro verurteilt.

Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Leistungen nach dem
Sozialgesetzbuch. Gleichzeitig erzielte der 37-Jährige Einkommen aus
zwei Beschäftigungen. Entgegen seiner Verpflichtung zeigte er der
Agentur für Arbeit seinen Verdienst jedoch nicht an. So konnte er
rund 600 Euro Arbeitslosengeld I zu Unrecht kassieren.

Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger dem
Angeklagten auf die Schliche. EDV - unterstützt werden regelmäßig die
von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den
Arbeitslosendaten verglichen. Da der Mann zeitgleich Arbeitslosengeld
I und zwei Gehälter von unterschiedlichen Arbeitgebern in
verschiedenen Zeiträumen bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die
Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betruges
durch die Staatsanwaltschaft führte.

Der Leistungsempfänger hätte den Leistungsträger sofort
benachrichtigen müssen, als er die beruflichen Tätigkeiten aufnahm.
Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.

Die Agentur für Arbeit hat die ausgezahlten Beträge inzwischen
zurückgefordert.

1 Bilddatei Quelle: Hauptzollamt Osnabrück




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-5066-302
E-Mail: presse.hza-osnabrueck(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 30.11.2018 - 07:18 Uhr
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