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Urlaub statt Justizvollzugsanstalt - Reisender konnte die Geldstrafe aufbringen

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(ots) - Bei den grenzpolizeilichen Einreise- und
Ausreisekontrollen verschiedener Flüge am Wochenende wurden durch die
Bundespolizei mehrere Personen festgestellt, die zur Festnahme
ausgeschrieben waren. Aufgrund diverser Delikte wurden vier der
Betroffene insgesamt zu einer Geldstrafe von 3.353,10 Euro
verurteilt, die sie alle bei der Bundespolizei beglichen.

Eine 52-Jährige wurde bei der Einreisekontrolle aus London
festgestellt, weil die Staatsanwaltschaft Düsseldorf die Frau zur
Festnahme wegen Steuerhinterziehung ausgeschrieben hatte. Die
Deutsche konnte die Freiheitsstrafe umgehen, indem sie die Geldstrafe
in Höhe von 1.234,60 Euro bezahlte.

Aufgrund eines bestehenden Unterbringungshaftbefehl endete die
Reise eines 23-Jährigen am Düsseldorfer Flughafen. Die
Staatsanwaltschaft Dortmund hatte den Mann zur Festnahme
ausgeschrieben, weil ihm vorgeworfen wird einen schweren Raub
begangen zu haben. Der Deutsche soll im September 2017
gemeinschaftlich einen Discounter maskiert betreten und die
Kassiererin mit einer Gaspistole bedroht haben. Dabei wurden ca.
4.500,- Euro erbeutet. Seine Reise nach Moskau konnte er nicht
fortsetzen, sondern wurde dem Haftrichter zwecks weiterer Maßnahmen
vorgeführt.

Bei der Ausreisekontrolle nach Bangkok wurde ein 58-Jähriger
festgestellt, der von der Staatsanwaltschaft Dortmund wegen
gemeinschaftlichen Betruges verurteilt wurde. Der Mann konnte die
Freiheitsstrafe von 20 Tagen abwenden, da er die Geldstrafe in Höhe
von 278,50 Euro bei der Bundespolizei beglich.

Bei der Einreisekontrolle wurde ein 38-Jähriger festgenommen, da
er von der Staatsanwaltschaft Duisburg wegen des unerlaubten
Entfernens vom Unfallort verurteilt wurde. Der rumänische
Staatsangehörige konnte die Geldstrafe in Höhe von 840,- Euro
aufbringen und somit seine Heimreise fortsetzen.





Ebenso wurde ein 50-Jähriger bei der Ausreisekontrolle nach
Ägypten festgestellt, der von der Staatsanwaltschaft Berlin wegen
Betruges zur Festnahme ausgeschrieben war. Der Deutsche konnte die
Freiheitsstrafe von 66 Tagen umgehen, indem er die Geldstrafe in Höhe
von 1.000,- Euro bei der Bundespolizei bezahlte und so seinen Urlaub
fortsetzen konnte.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf
Anne Kister
Telefon: 0211 9518 108
E-Mail: presse.dus(at)polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
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Datum: 03.12.2018 - 11:23 Uhr
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