Celle - Uneinigkeit nach Promilleunfall im Kreisverkehr "Celler Binde"
(ots) - Nach einem Verkehrsunfall am frühen Sonntagmorgen
konnten sich die beiden alkoholisierten weiblichen Insassen gegenüber
der Polizei nicht einigen, wer von beiden denn nun gefahren war.
Gegen sechs Uhr morgens waren die beiden Damen mit ihrem Audi von der
Bundesstraße 3 kommend im Kreisverkehr "Celler Binde" in Altencelle
nach links von der Fahrbahn abgekommen und in einen Graben gefahren.
Ein Verkehrsschild wurde dabei umgerissen und beschädigt. Weil die
beiden 21 und 22 Jahre alten Frauen das Auto nicht allein aus dem
Graben bergen konnten, riefen sie ein Abschleppunternehmen hinzu.
Während der anschließenden Unfallaufnahme durch die Polizei
behaupteten beide Frauen, das Auto gefahren zu haben. Offensichtlich
wollte eine die andere vor Strafverfolgung schützen. Die
Atemalkoholwerte der beiden "Verdächtigen" ergaben Werte von 0,15
Promille und knapp 2 Promille. Letztlich ließen die Beamten beide
Frauen "zur Ader", denn Zeugen für den Unfall gab es nicht. Eine
Auswertung der im Auto gesicherten Spuren könnte nun zur Aufhellung
des Unfallhergangs beitragen.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Celle
- Pressestelle-
Birgit Insinger
Telefon: 05141-277-104
E-Mail: postfach-oea(at)pi-ce.polizei.niedersachsen.de
Original-Content von: Polizeiinspektion Celle, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 03.12.2018 - 11:57 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2030778
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-CE
Stadt:
Celle
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Celle - Uneinigkeit nach Promilleunfall im Kreisverkehr "Celler Binde""
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Celle (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).