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Elektro-Scooter aus dem Verkehr gezogen - Ratingen - 1812019

ID: 2032929

(ots) -
Aus aktuellem Anlass warnt die Kreispolizeibehörde Mettmann davor,
so genannte "Elektro-Scooter" im Straßenverkehr zu nutzen. Unter
Umständen begehen Sie damit nicht nur eine Ordnungswidrigkeit,
sondern sogar eine Straftat.

So erging es heute Morgen (5. Dezember 2018) auch einem
51-jährigen Mann in Ratingen, der gegen 9:20 Uhr an der Straße "Am
Roten Kreuz" Beamten des Verkehrsdienstes Mettmann auf einem eben
solchen "E-Scooter" entgegen kam. Dabei handelte es sich optisch um
einen Tretroller, wie er häufig von Kindern genutzt wird.

Da der Mann mit dem "E-Scooter" augenscheinlich deutlich schneller
als die erlaubten 6 km/h unterwegs war, hielten ihn die Polizisten an
und kontrollierten den Roller. Dabei stellten die Beamten fest, dass
dieser mit einem 250-Watt-Elektromotor betrieben wurde und eine
Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h erreicht. Der Eigentümer gab an,
diesen bei einem örtlichen Elektrofachhandel gekauft zu haben.

Die Polizei stellt klar, dass es sich bei einem solchen
"E-Scooter" um ein mit Maschinenkraft betriebenes Kraftfahrzeug mit
einer bauartbedingten Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h handelt.
Solche Fahrzeuge unterliegen der Zulassungspflicht - die
Inbetriebnahme im öffentlichen Verkehr ist ohne diese Zulassung
ordnungswidrig.

Zudem unterliegen Fahrzeuge mit einer bauartbedingten
Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h auch dem
Pflichtversicherungsgesetz. Dieses fordert von Haltern eines
Kleinkraftfahrzeugs eine bestehende Haftpflichtversicherung für die
Abdeckung von Personen- und Sachschäden, die meist durch ein
Versicherungskennzeichen belegt wird. Kann diese Versicherung nicht
vorgewiesen werden, ist die Polizei aufgrund des
Strafverfolgungszwangs verpflichtet, Strafanzeige zu erstatten. Ob es
zu einer Anklage kommt, bleibt der Staatsanwaltschaft vorbehalten.




Dem 51-jährigen Ratinger wurde die Weiterfahrt untersagt.

Die Polizei appelliert: Grundsätzlich sollte vor Gebrauch von
derartigen Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr deren besonderen
Zulassungspflichten geprüft werden. Gerade Eltern sollten darauf
achten, welche Art von "Spielzeugen" sie ihren Kindern zur Verfügung
stellen. Diese sind im freien Handel erhältlich und auf die
Nutzungsbedingungen wird oftmals nur unzureichend hingewiesen. Von
derartigen "Kraftfahrzeugen" geht eine erhöhte Unfallgefahr aus -
zudem müssen die Pflichten zur Versicherung sowie zur ordnungsgemäßen
Zulassung beachtet werden. Unter Umständen ist auch eine
Fahrerlaubnis nötig, um einen solchen "E-Scooter" im öffentlichen
Straßenverkehr in Betrieb zu nehmen.




Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/mettmann

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Datum: 05.12.2018 - 15:39 Uhr
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