Pressemeldung der Polizei Nordenham vom 09.12.2018
(ots) - Trunkenheit im Straßenverkehr /
Trunkenheitsunfall / Beleidigung
Am Samstag, 08.12.2018, um 23:19 Uhr, wurde die Polizei Nordenham
zu einer Sachverhaltsaufnahme nach Rodenkirchen gerufen. Nach der
Schilderung des 47-jährigen Porschefahrers, war dieser beim Befahren
des Mittenfelder Weges von der Fahrbahn abgekommen und in den
Straßengraben geraten. Mit Hilfe eines Anwohners konnte er aus dem
Pkw geborgen werden. Dieser fuhr ihn dann nach Rodenkirchen. Von dort
wurde die Polizei Nordenham verständigt, um den Unfall im Nachhinein
aufnehmen zu lassen. Bei der Überprüfung der Fahrtauglichkeit wurde
eine deutliche Alkoholbeeinträchtigung festgestellt. Ein vorläufiger
Atemalkoholwert von 1,52 Promille wurde festgestellt, so dass
Folgemaßnahmen angeordnet werden mussten. Im weiteren Verlauf der
Maßnahmen beleidigte der Fahrzeugführer die aufnehmenden Beamten auf
das Übelste. Im verunfallten Fahrzeug war ein Hund zurückgeblieben,
der vor der Bergung in Obhut genommen werden musste. Eine
hinzugezogene, tiersachkundige Person wurde ebenfalls von dem
47-jähigen massiv beleidigt. Es wurde eine Blutprobe entnommen, der
Führerschein wurde eingezogen, die Weiterfahrt wurde untersagt und es
wurden mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet.
PK Nordenham
Tel.: 04731/9981-0
Original-Content von: Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land / Wesermarsch, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 09.12.2018 - 11:44 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2035290
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-DEL
Stadt:
Delmenhorst
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Pressemeldung der Polizei Nordenham vom 09.12.2018"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land / Wesermarsch (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).