Haftstrafe für Arbeitslosengeldempfänger aus dem Raum Bad Bentheim;
Die Technik hilft dem Zoll bei den Ermittlungsarbeiten
(ots) -
Drei Monate Haft, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Nordhorn
für einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des
Hauptzollamts Osnabrück.
Gleich doppelt kassierte ein 40-Jähriger, der über zwei Monate
hinweg zu Unrecht Arbeitslosengeld I und Hartz-IV-Leistungen bezogen
hatte. Während des Arbeitslosengeldbezuges übte der Mann eine
sozialversicherungspflichtige Tätigkeit im Speditionsgewerbe aus.
Seine erzielten Erwerbseinkünfte teilte er dem Arbeitsamt nicht mit.
Aus diesem Grunde wurden ihm 777 Euro an Arbeitslosengeld I zu
Unrecht ausgezahlt. Zudem lebte der Mann in einer
Bedarfsgemeinschaft, die von der Stadt Bad Bentheim aufstockend
Leistungen nach dem SGB II erhielt. Dieser entstand dadurch ein
Schaden in Höhe von 1.881 Euro.
Überführt wurde der Leistungsbetrüger durch eine Computerabfrage
Namens DALEB (Datenabgleich Leistungsempfänger und Beschäftigung).
Dies ist ein automatisierter Datenabgleich, bei dem die Bundesagentur
für Arbeit und die zugelassenen kommunalen Träger Personen
überprüfen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch beziehen. Nach
Auswertung dieser Abfrage erfolgte eine Mitteilung der Bundesagentur
für Arbeit an das Hauptzollamt Osnabrück, woraufhin dies die
Ermittlungen aufnahm, die schließlich zur Anklageerhebung wegen
Betruges durch die Staatsanwaltschaft führte.
"Der Leistungsempfänger hätte den Leistungsträger sofort
benachrichtigen müssen, als er die beruflichen Tätigkeiten aufnahm.
Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan", so Thomas
Schmidt, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.
Das Urteil ist rechtskräftig.
1 Bilddatei Quelle: Hauptzollamt Osnabrück
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Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-5066-302
E-Mail: presse.hza-osnabrueck(at)zoll.bund.de
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Datum: 10.12.2018 - 12:48 Uhr
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