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Am zweiten Advent ins Gefängnis

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(ots) - Der zweite Advent bleibt einem polnischen Mann
sicher in Erinnerung. Er musste schließlich am Sonntag, den 9.
Dezember, ins Gefängnis.

Gegen 12.30 Uhr war der 40-Jährige bei Koderdorf festgenommen
worden. Bei der Überprüfung seiner Personalien hatte die
Bundespolizei herausgefunden, dass die Staatsanwaltschaft Karlsruhe
mit einem Vollstreckungshaftbefehl nach ihm fahndete. Demnach hat der
Verurteilte noch eine Restfreiheitsstrafe zu verbüßen, die wegen
Wohnungseinbruchsdiebstahls vom Amtsgericht Karlsruhe angeordnet
worden war. Bei der Personalienüberprüfung war ebenso ans Licht
gekommen, dass das Regierungspräsidium Freiburg vor nunmehr sechs
Jahren den Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt
festgestellt und die Abschiebung des Mannes angeordnet hatte. So
gesehen hätte der Verurteilte nicht ins Bundesgebiet einreisen
dürfen. Nun aber wird wegen des Verstoßes gegen das
Freizügigkeitsgesetz/EU gegen ihn ermittelt.

Um ein Haar hätte ein 28 Jahre alter Mann aus der polnischen
Woiwodschaft Großpolen am Abend das gleiche Schicksal geteilt. Ihn
bewahrten jedoch 1070,00 Euro vor der Einschließung. Kurz vor 20.00
Uhr war der bis dahin von der Staatsanwaltschaft Heidelberg Gesuchte
auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße von Bundespolizisten
festgesetzt worden. Während der Kontrolle war den Beamten
aufgefallen, dass das Amtsgericht Heidelberg wegen Fahrens ohne
Fahrerlaubnis einen Strafbefehl erlassen hatte.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3 62 67 21
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: (at)bpol_pir

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Datum: 10.12.2018 - 13:27 Uhr
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