Nachmeldung
(ots) - Im Zusammenhang mit den Ermittlungen zum Brand in
einem Einfamilienhaus in Anklam am Sonntag (PM ots vom 09.12.2018,
20:01 Uhr) schließt der am Montag zum Einsatz gekommene
Brandursachenermittler einen technischen Defekt an der Elektrik oder
der Heizungsanlage des Hauses aus. Zu prüfen bleibt, ob ggf. eine
fahrlässige Brandstiftung vorliegt. Die Geschädigte gab an, kurz vor
dem Brand die Heizungsanlage mit Brennholz befeuert und mehrfach
kontrolliert zu haben. Bei einer der Kontrollen stellte sie später
jedoch starke Rauchentwicklung im Keller fest. Diese kam, so der
Brandursachenermittler, jedoch aus einem kleinen Nebenraum. Die
Ursache des dort entstandenen Feuers konnte nicht mehr festgestellt
werden. Der Schaden wird auf 100.000 Euro geschätzt.
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Axel Falkenberg
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Datum: 10.12.2018 - 14:38 Uhr
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