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Zwei Haftbefehle in drei Stunden vollstreckt

ID: 2036326

(ots) -
Beamte der Bundespolizei haben letzte Nacht binnen dreier Stunden
zwei Haftbefehle in international verkehrenden Reisebussen
vollstreckt. Ins Gefängnis ging es aber nur für einen 27-Jährigen.
Eine 32-jährige Frau bezahlte ihre Geldstrafe und bewahrte sich damit
vor einem Freiheitsentzug.

Die 32-jährige Deutsche war kurz nach Mitternacht in einem
Fernreisebus über die Autobahn 30 aus den Niederlanden nach
Deutschland eingereist. Als der Bus von einer Streife der
Bundespolizei angehalten und im Rahmen der grenzpolizeilichen
Überwachung kontrolliert wurde, stellten die Beamten bei der
Überprüfung der Personalien fest, dass die 32-Jährige von der
Staatsanwaltschaft Hannover mit Haftbefehl gesucht wurde. Sie musste
aus einer Verurteilung wegen Erschleichens von Leistungen noch eine
Geldstrafe von 2400,- Euro bezahlen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe
von 80 Tagen antreten.

Weil die 32-Jährige das Geld aufbringen konnte, ersparte sich die
Frau aber den drohenden Gefängnisaufenthalt. Da außerdem etwas
Marihuana bei ihr gefunden wurde, erwartet sie ein
Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz. Zudem interessierte sich die Justiz in
Hannover für ihren aktuellen Aufenthaltsort.

Für einen 27-jährigen Polen gab es kein so glückliches Ende. Er
wurde gegen drei Uhr in der Nacht ebenfalls in einem international
verkehrenden Reisebus kontrolliert. Er war wegen Betrugs verurteilt
worden und wurde von der Staatsanwaltschaft in München gesucht. Aus
diesem Schuldspruch hatte er noch eine Geldstrafe von 135,- Euro zu
begleichen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von neun Tagen anzutreten.
Weil er das Geld nicht bezahlen konnte, wurde er von den
Bundespolizisten verhaftet und zur Verbüßung seiner Freiheitsstrafe
in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.





Auch den 27-Jährigen erwartet zusätzlich ein Strafverfahren wegen
des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, es wurden geringe
Mengen an Marihuana bei ihm gefunden. Ansonsten bestand auch in
seinem Fall eine Aufenthaltsermittlung. Die Staatsanwaltschaft in
Nürnberg interessierte sich für seinen Aufenthaltsort.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim
Pressesprecher
Ralf Löning
Mobil: 01520 - 9054933
E-Mail: bpoli.badbentheim.presse(at)polizei.bund.de
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Datum: 10.12.2018 - 15:02 Uhr
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