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Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft

ID: 2038783

(ots) - Das Innenministerium weist aufgrund aktueller
Berichterstattung darauf hin, dass es sich bei den Ermittlungen um
den Gesamtkomplex "Franco A." um ein Verfahren des
Generalbundesanwaltes mit der Ermittlungsbehörde BKA handelt und
daher dem Innenministerium M-V keine Informationen über bisherige
Ermittlungsergebnisse vorliegen.

Bereits mit Pressemitteilung vom 07.09.2017 hatte das
Innenministerium M-V mitgeteilt, dass Daten zu Personen, gegen die in
einem "Krisenfall" durch die Beschuldigten auch physische Maßnahmen
ergriffen werden sollen, Gegenstand der Tatvorwürfe sind. Dem LKA M-V
waren zur eigenen Gefahrenbewertung seinerzeit Ordner übersandt
worden, die entgegen der Medienberichterstattung eben keine "Listen"
gefährdeter Personen darstellen. Nach Feststellung des BKA und des
LKA M-V bestand und besteht gegenwärtig auch keine Gefährdung von
Personen, aus der sich Handlungsbedarf für die Polizei ergab bzw.
ergibt. Sollte sich im Zuge der andauernden Ermittlungen daran etwas
ändern, würden je nach Ergebnis der Bewertung Personen im Einzelfall
kontaktiert.

Nach Kenntnis des Innenministeriums M-V ist durch die
Ermittlungsbehörden in der nicht-öffentlichen Sitzung des
Innenausschusses des Bundestags weder etwas vorgelegt noch die
Existenz von "Feindeslisten" bestätigt worden. Daher entbehrt die
Darstellung der Landtagsabgeordneten Peter Ritter und Dirk
Friedriszik jeder Grundlage.

Bisher haben offensichtlich die Erkenntnisse der ermittelnden
Bundesbehörden nicht zu einer Anklageerhebung geführt.

Dem Innenausschuss des Landtages M-V steht es selbstverständlich
frei, den GBA um einen aktuellen Sachstand zu den Ermittlungen im
Rahmen einer Ausschusssitzung zu bitten.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern




Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de

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Datum: 13.12.2018 - 18:41 Uhr
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