181214-4: Vorsicht ist geboten an Fußgängerüberwegen! - Brühl / Erftstadt
(ots) - Die Polizei nahm zwei Verkehrsunfälle
auf, bei denen Schüler an Fußgängerüberwegen von anderen
Verkehrsteilnehmern nicht gesehen, angefahren und dabei verletzt
wurden.
Ein elfjähriger Junge befand sich am Mittwoch (12. Dezember) um
17:10 Uhr auf dem Heimweg in der Römerstraße in Brühl. Er
beabsichtigte in Höhe der Hauptstraße die Straße zu überqueren und
nutzte dazu einen beleuchteten, beschilderten und gut sichtbaren
Fußgängerüberweg. Ein 50-jähriger LKW-Fahrer, der stadteinwärts fuhr,
übersah offenbar den Jungen und kollidierte trotz sofort
eingeleiteter Vollbremsung mit dem Fußgänger. Der stürzte und
verletzte sich leicht. Mit dem informierten Erziehungsberechtigen
wurde der Elfjährige in ein Krankenhaus gebracht. Um 08:10 Uhr fuhr
am Donnerstag (13. Dezember) ein 21-Jähriger mit seinem Auto auf der
Bahnhofstraße in Richtung Carl-Schurz-Straße in Erftstadt. Am
dortigen Fußgängerüberweg wechselte zeitgleich ein 17-Jähriger auf
seinem Fahrrad die Straßenseite. Es kam zum Zusammenstoß, bei dem der
17-Jährige leicht verletzt wurde. An beiden Fahrzeugen entstand
Sachschaden. Der 17-Jährige wurde vorsorglich in ein Krankenhaus
gebracht und die Erziehungsberechtigten informiert.
In beiden Fällen ereigneten sich die Verkehrsunfälle an für
Fußgänger besonders geschützten Bereichen: den Fußgängerüberwegen.
Die Polizei appelliert an alle Verkehrsteilnehmer gleichsam, dort
besonders aufmerksam und stets bremsbereit zu sein, als Fußgänger
durch geeignete Weise dafür zu sorgen, dass man rechtzeitig gesehen
wird und als Fahrradfahrer vor dem Überqueren abzusteigen. (bm)
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Datum: 14.12.2018 - 11:22 Uhr
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