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Nr.: 0786 --Hoverboards und E-Scooter auf Bremens Straßen nicht erlaubt--

ID: 2039978

(ots) -

-

Ort: Bremen
Zeit: 16.12.2018

Elektrokleinfahrzeuge wie die flinken und wendigen Hoverboards
finden immer mehr Fans. Bei vielen Kindern und Jugendlichen stehen
sie vor Weihnachten auf den Wunschzetteln. Für den Straßenverkehr
sind die Vehikel jedoch nicht zugelassen. Wer dennoch ein Hoverboard
im öffentlichen Verkehrsraum nutzt, riskiert ein Bußgeld und
Schadenszahlungen.

"Fahren Sie smart und sparen Sie clever" heißt es verlockend im
Prospekt einer Discount-Kette. Darunter abgebildet mehrere
Elektrokleinfahrzeuge, die zu einer Serie von relativ neuartigen
Fahrgestellen gehören. Sie heißen E-Scooter oder auch Smart- /
Hoverboard: ein elektrisches Gefährt auf zwei Rädern und ohne Lenker,
auf dem der Fahrer balancieren muss. Was viele Käufer aber nicht
wissen: Alle diese Geräte dürfen nicht auf öffentlichen Straßen
genutzt werden. Die zum Verkauf angebotenen Fahrzeuge erreichen eine
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und werden
somit vom Bundesverkehrsministerium wegen ihres Motoranteils nach der
aktuellen Rechtslage als Kraftfahrzeuge eingestuft, die eine
Zulassung benötigen. Das Problem ist nur: Die gibt es bislang nicht.

Die Vehikel lassen sich keiner gängigen Fahrzeugart zuordnen. Die
gesetzlichen Anforderungen an Lenkung, Beleuchtung, Bremssystem oder
Bereifung greifen bei den neuen Modellen ins Leere. Und ohne
Zulassung ist das Fahren im öffentlichen Straßenverkehr nicht
erlaubt, selbst auf Geh- und Radwegen oder öffentlichen Plätzen
dürfen Hoverboards und E-Scooter nicht fahren. Elektrokleinfahrzeuge
können nur im privaten Raum genutzt werden. Wer dies missachtet, muss
mit einem Strafverfahren und Bußgeld sowie der polizeilichen
Sicherstellung des Fahrzeuges rechnen.

Eine Verordnung zu Elektrokleinfahrzeugen ist für 2019




angekündigt. Bis zu dieser Rechtsprechung sollte ein bisher nicht
zulassungsfähiges Elektrokleinfahrzeug weder im öffentlichen
Straßenverkehr noch auf dem Gabentisch "landen", denn die Versuchung
ist gerade für Kinder und Jugendliche recht groß, dann damit auch auf
der Straße zu fahren.




Rückfragen bitte an:
Pressestelle Polizei Bremen
Pressestelle
Nils Matthiesen
Telefon: 0421 361-12114
pressestelle(at)polizei.bremen.de
http://www.polizei.bremen.de
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Datum: 16.12.2018 - 10:10 Uhr
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